Verkehrsrecht: Neues Punktesystem für Verkehrssünder

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Am 16.05.13 beschloss der Bundestag, dass zukünftig nur noch für sicherheitsgefährdende Verkehrsverstöße Punkte in Flensburg vergeben werden.

Leichtere Ordnungswidrigkeiten werden nicht mehr mit Punkten in Flensburg sanktioniert. Der Bundesrat muss dieser Reform noch zustimmen. Während früher der Führerschein schon bei 18 Punkten entzogen wurde, soll dieses jetzt schon bei 8 Punkten gelten. Dafür erhält der Verkehrssünder in Zukunft nur noch ein, zwei oder drei Punkte für Verkehrsverstöße statt wie bisher einen bis sieben Punkte. Wer z.B. innerorts 31-40 km/h zu schnell fährt, bekommt nun zwei statt bisher 3 Punkte. Es bleibt auch weiterhin möglich, Punkte mit freiwilligen Schulungen abzubauen.

(In: Legal Tribune Online, 17.05.2013)


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