Kein Anspruch auf Kita-Platz in der Nähe für unter 3-Jährige

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Das Oberverwaltungsgericht NRW hat mit Beschluss vom 14.08.2013 entschieden, dass die Eltern eines unter 3-jährigen Kindes keinen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte in der Nähe der elterlichen Wohnung besitzen, sondern auch an eine Tagesmutter verwiesen werden können. Steht ein freier Platz in einer Kita nicht zur Verfügung aber ein solcher Platz ist bei einer Tagesmutter verfügbar, erfüllt der Träger der Jugendhilfe damit den Rechtsanspruch auf U3-Betreuung.

Ein Anspruch auf Kapazitätserweiterung innerhalb einer Kita besteht ausdrücklich nicht, sofern andere Betreuungseinrichtungen vorhanden sind.

(OVerwG NRW v. 14.08.2013, 12 B 793/13)


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