Verkehrsschilder: Ist der Samstag ein Werktag?

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Häufig findet sich auf Verkehrsschildern die Angabe „werktags 7 -14 Uhr“. Dann stellt sich für nahezu jeden Verkehrsteilnehmer die Frage: Was bedeutet „werktags“? Und letztlich führt die Bedeutung von „werktags“ bei vielen zu Missverständnissen – nicht nur, wenn man sein Auto parken möchte, auch wenn man sich beispielsweise an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten muss.

Klar ist, dass die Wochentage Montag bis Freitag Werktage sind. Klar ist auch, dass der Sonntag kein Werktag ist. Aber was ist eigentlich am Samstag? Die Frage, ob Samstag ein Werktag ist, klären wir in diesem Beitrag.

Der Samstag ist ein Werktag

Die meisten Menschen in Deutschland arbeiten von Montag bis Freitag. Deshalb gehen sie automatisch davon aus, dass der arbeitsfreie Samstag kein Werktag ist. Das ist allerdings ein weit verbreiteter Irrglaube. Denn dass der Samstag ein Werktag ist, wird von Gerichten – vor allem im Verkehrsrecht – immer wieder bestätigt.

Als Begründung verweisen die Gerichte dann immer wieder auf das Bundesurlaubsgesetz: So hat beispielsweise auch das Oberlandesgericht Hamm klargestellt, dass der Samstag als Werktag anzusehen ist (OLG Hamm, Beschluss vom 07.03.2001, Az.: 2 Ss OWi 127/01). Laut dieser Entscheidung ist der Samstag auch heute noch im allgemeinen Sprachgebrauch ein „Werktag“ und zwar unabhängig davon, ob dieser Tag für den betroffenen ein Arbeitstag ist. Die Bezeichnung „werktags“ sei als Gegensatz zu „Sonn- und Feiertagen“ zu verstehen.

Der Kläger war in diesem Fall an einem Samstag auf einem Straßenabschnitt geblitzt worden, an der „werktags“ eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt. Auf die „Gnade“ des Gerichts hoffte der Kläger also vergeblich – er musste sein Knöllchen wegen Geschwindigkeitsverstoß bezahlen.

Fazit

Steht „werktags“ auf einem Verkehrsschild sind damit die Wochentage Montag bis inklusive Samstag gemeint. An diesen Tagen gelten die Regelungen für Werktag. Nur Sonntage und Feiertage sind keine Werktage! Und Achtung: auch der 24. Dezember (Heiligabend) ist ein Werktag – genauso wie der Samstag vor dem Ostersonntag!


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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