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Verkehrsunfall - Fehler vermeiden!

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Verkehrsrecht wird immer komplizierter. Anstatt sich noch am Unfallort in widersprüchliche Aussagen zu verstricken, sollten Sie direkt auf Ihren Verkehrsanwalt verweisen.

Die Erfahrung zeigt: Unfallgeschädigte, die durch einen Verkehrsanwalt vertreten werden, erzielen regelmäßig einen deutlich höheren Schadensersatz als Geschädigte, die die Regulierung selbst in die Hand nehmen.

Richtig zur Wehr setzen. Versicherer verlangen oftmals, dass Sie in eine andere Werkstatt, insbesondere eine Partnerwerkstatt der Versicherung, gehen. Darauf müssen Sie sich jedoch nicht einlassen. Die Versicherung hat auch kein Recht Ihnen vorzuschreiben, was Sie mit Ihrem beschädigten Fahrzeug machen und kann grundsätzlich auch keine Nachweise darüber verlangen, ob Sie repariert haben oder nicht. Bei der Anrechnung eines Restwertes verweist Sie die Versicherung möglicherweise auch auf  sog. Internet-Restwertbörsen. Diese müssen Sie jedoch nicht in Anspruch nehmen. Geschädigte beugen sich leider viel zu oft dem Druck der gegnerischen Haftpflichtversicherung und verlieren dadurch bares Geld.

Ihre Ansprüche bei Verletzungen. Bei einer Verletzung durch den Verkehrsunfall haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, Ersatz Ihres Verdienstausfalls bzw. des Erwerbsschadens und Ersatz der Heilbehandlungskosten, soweit die Krankenversicherung nicht eintritt. Auch vermehrte Bedürfnisse, wie die Kosten einer Kurbehandlung, Umschulungsmaßnahmen, orthopädische Hilfsmittel oder ein »Haushaltsführungsschaden« sind ggf. zu ersetzen.

Ihre Rechte. Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche einen Verkehrsanwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen. Die Kosten des Verkehrsanwalts zahlt – bis auf extreme Ausnahmefälle – immer die Versicherung des allein schuldigen Unfallgegners.

In jedem Fall gilt: Mit Hilfe eines Verkehrsanwaltes fahren Sie besser!

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht: RA Marc Sperrer - Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein


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