Verkehrsunfall / Schadenersatz

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Im heutigen Straßenverkehr ist ein kleiner Blechschaden schnell passiert. Nach einem Unfall stellt sich die Frage, was zu tun ist. Zunächst sollten Sie die Beweismittel sichern. Sprechen Sie etwaige Zeugen an und lassen Sie sich deren Namen, Telefonnummern und Adressen geben. Hilfreich ist es auch wenn Sie Fotos von den Fahrzeugen in Unfallendstellung machen. Gegebenenfalls sollten Sie nach einem Verkehrsunfall auch die Polizei verständigen. Diese nimmt einen Unfall in der Regel jedoch nur auf, wenn ein Beteiligter sich verletzt hat.

Wenn Sie keine Schuld an dem Unfall haben, muss die gegnerische Versicherung im Rahmen des Schadenersatzes auch die Kosten für eine Rechtsanwalt bezahlen. Ihnen bleibt dann der lästige Schriftverkehr mit der Versicherung erspart.

Ein Rechtsanwalt für Verkehrsrecht kann überprüfen, ob die Versicherungen Schadenersatz in der richtigen Höhe zahlen und ob gegebenenfalls die Höhe des Schmerzensgeldes angemessen ist. Häufig kürzen die gegnerischen Versicherungen einzelne Positionen zu Unrecht.  

Bei einem Fahrzeugschaden haben Sie die Wahl, entweder kann das Fahrzeug in einer Werkstatt auf Rechnung repariert werden oder der Schaden wird fiktiv auf Basis des Gutachtens abgerechnet. In diesem Fall bekommen Sie die Nettoreparaturkosten laut Sachverständigengutachten von der Versicherung erstattet. Sie müssen Ihr Auto nicht reparieren, sondern können den Schadenersatz auch anderweitig verwenden.   

Wenn das Fahrzeug repariert wird steht Ihnen auch ein Leihwagen oder Nutzungsausfall zu.

Bei einem Verkehrsunfall und bei allen anderen Fragen zum Verkehrsrecht unterstütze ich Sie gerne als Rechtsanwalt. Vereinbaren Sie bitte einen Termin mit mir in meiner Kanzlei in Hamburg Bergedorf.  

Foto(s): Frank Freytag

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