​Verkehrsunfall - ​und jetzt ... ?

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Wie verhalte ich mich richtig nach einem Verkehrsunfall ? - diese Frage stellt sich zunächst jedem Betroffenen. Es gilt eine Reihe von Aspekten zu berücksichtigen. Das richtige Vorgehen ist entscheidend für eine reibungslose Schadenregulierung.

Vor Ort an der Unfallstelle muss als Erstes die Unfallstelle abgesichert werden, insbesondere sind Warndreiecke aufzustellen, um die anderen Verkehrsteilnehmen zu warnen. 

Sind Verletzte vor Ort ? Dann alarmieren Sie sofort den Krankenwagen. Es empfiehlt sich generell bei zeitnah nach dem Unfallereignis auftretenden Beschwerden den Arzt aufzusuchen und eventuelle Verletzungen, wie zum Beispiel eine HWS-Distorsion, attestieren zu lassen.

Ziehen Sie in jedem Fall die Polizei hinzu, diese dokumentiert den Unfall, erfasst die Daten aller Beteiligten sowie von Zeugen und fertigt Lichtbildaufnahmen an. Letzteres können und müssen auch Sie zu Beweiszwecken tun. Machen Sie mit Ihrem Handy/Smartphone oder Ihrer Kamera Lichtbildaufnahmen der Unfallsituation, der Schäden. Sollten Sie die Polizei nicht hinzuziehen, so tauschen Sie mit dem Unfallgegner die Personalien und die Daten der jeweiligen Haftpflichtversicherung aus.

Die Beweissicherung und Dokumentation ist zur Klärung der Schuldfrage zwingend erforderlich. 

Anschließend empfiehlt es sich zur Schadenregulierung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten des Rechtsbeistandes werden dabei von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen, sofern die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Zur Schadenermittlung ist die Einholung eines Sachverständigen, der auf die Begutachtung von Unfallfahrzeugen ausgebildet und hierzu öffentlich bestellt und vereidigt ist, zu empfehlen. Warum das ? Der Gutachter sichert abermals die Beweise bezüglich der konkreten Schäden, fertigt Lichtbilder an, beziffert Reparaturkosten und ermittelt den Wiederbeschaffungswert, den Restwert sowie die Reparatur-/Wiederbeschaffungsdauer. Diese Parameter werden allesamt im Zuge der Abwicklung der Schadenregulierung benötigt. Die Kosten für die Begutachtung können als Schadenposition bei der Haftpflicht des Unfallverursachers eingefordert werden, da es sich um Schadenermittlungskosten handelt. 

Anschließend werden durch den beauftragten Rechtsanwalt nach Einholung einer Haftungsbestätigung die entstandenen Schäden (Sach- und Personenschäden) beziffert.

Um nicht auf Schadenpositionen sitzen zu bleiben, empfiehlt sich die Beauftragung eines Rechtsbeistandes. Ihr Rechtsanwalt prüft alle potentiellen Schadenpositionen und macht diese geltend. Häufig werden von der gegnerischen Haftpflicht Kürzungen vorgenommen, auch hier kann Sie Ihr Anwalt beraten und dabei unterstützen, letztlich alle Schäden erstattet zu bekommen. Sofern im Zuge der Schadenregulierung Probleme mit der gegnerischen Haftpflicht auftreten, diese beispielsweise die Unfallverursachung durch Ihren Versicherungsnehmer bestreitet, so kann Ihnen abermals Ihr Rechtsanwalt zur Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

Im besten Falle kann eine Schadenregulierung vollständig außergerichtlich erfolgen. Verbleiben jedoch Streitpunkte, beispielsweise die Klärung der Schuldfrage hinsichtlich eines Mitverschuldens etc., so ist hinsichtlich der Schadenersatzansprüche Klage einzureichen. Auch hier gilt es jedoch gut beraten zu sein. Eine Klage ist schnell eingereicht, aber nicht schnell oder gar einfach gewonnen. Vor allem bei Unfallkonstellationen, bei welchen die Schuldfrage nicht gänzlich aufgeklärt worden ist, empfiehlt sich eine gute Beratung und Abwägung der Chancen und Risiken eines Rechtsstreits.

Für konkrete Einzelfragen können Sie mich jederzeit gerne kontaktieren. 

Der Teufel liegt bekanntlich im Detail und selten gleicht eine Unfallkonstellation der anderen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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