Vermögens Pilot – Vorsicht gemäß FMA

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Auf seiner Homepage wirbt Vermögens Pilot um Vertrauen von Anlegern, wenn z.B. dargestellt wird, dass man die Bedürfnisse von einem mit demselben Maß an Exzellenz und Engagement, das bestehenden Kunden erwarten, erfüllen würde.


Auch wird auf vermoegens-pilot.com geschildert, dass man bestrebt sei erstklassige Dienstleistungen und Lösungen anzubieten, die den spezifischen Anforderungen von einem gerecht werden.


Angeboten werden vor allem Festgeldanlagen mit attraktiven Zinssätzen.


Doch Anleger sollten bei Vermögens Pilot nicht nur wegen einer Warnung der FMA vorsichtig sein.


Zu Vermögenspilot Warnhinweis der FMA


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat aber vor dem Abschluss von Geschäften mit dem Betreiber von vermoegens-pilot.com gewarnt und dargestellt, dass dieser keine Genehmigung hat, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen und die Entgegennahme fremder Gelder als Einlage sowie dessen Vermittlung nicht anbieten darf.


Die FMA kann durch einen derartigen Hinweis die Öffentlichkeit warnen, dass eine natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte in Österreich nicht berechtigt ist.


Auch warnt die FMA auf die Verwechslungsgefahr mit einem anderen Anbieter.


Vermögens Pilot auch ohne Genehmigung der BaFin


Wer, wie Vermögens Pilot, auch deutschen Anlegern, Festgelder anbietet, kann dafür auch eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht benötigen.


Festgeldanlagen können nämlich unter den Tatbestand eines Bank- bzw. Einlagengeschäftes nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) fallen, wenn eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Anlagebetrag auf ein Konto bei einem Kreditinstitut überwiesen wird, das nicht auf den Anleger lautet, sondern auf den Anbieter der Anlage oder eine mit ihm verbundene Gesellschaft oder Person.


Vermögens Pilot hat aber auch keinerlei Lizenz der BaFin.


Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA geht offenbar davon aus, dass unerlaubte Einlagengeschäfte betreiben werden.


Weitere Bedenken zu Vermögens Pilot


Auf Transparenz scheinen die Betreiber von Vermögens Pilot keinen Wert zu legen, da im Impressum der Webseite Angaben zur Rechtsform einer Betreibergesellschaft und zu deren Verantwortliche fehlen. Auch vermisst man noch weitere nach deutschen Rechtsvorschriften erforderliche Hinweise, wie etwa zu einer Aufsichtsbehörde.


Auch ist die Webseite von Vermögens Pilot erst vor circa fünf Monaten unter Verwendung eines Anonymisierungsdienstes zur Verschleierung der Identität der Betreiber registriert worden. Auch dies deutet häufig auf ein unseriöses Portal hin.


Möglichkeiten für Anleger von Vermögens Pilot


Falls Sie eine Festgeldanlage bei Vermögens Pilot abgeschlossen haben, sollten Sie rasch anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner, München, unterstützt in vielen Fällen Anleger, bei denen diese für ein Tagesgeld oder für eine Festgeldanlage Kapital auf ein Konto eines Kreditinstitutes in der irrigen Meinung überwiesen haben, dass bei dieser Bank auf ihren Namen ein Tagesgeld oder Festgeld geführt wird, was tatsächlich nicht der Fall war.


Kontaktieren Sie gerne die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner für Ihre Fragen, um in einer gründlichen Beratung zu prüfen, welche Schadensersatzansprüche und rechtliche Schritte, bei denen die Anwälte unterstützen, in Betracht kommen.


Die Darstellung auf der Webseite mag zunächst seriös erscheinen. Doch die Warnung der FMA und die fehlenden Genehmigungen durch die deutsche und die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörden weisen auf eine mangelnde Seriosität hin.


Wenn Sie Opfer eines Betruges, geworden sind, können Ihnen Schadensersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB zustehen.


Im Falle eines unerlaubten Betreibens von Bankgeschäften oder Wertpapierdienstleistungen kommen Schadensersatzansprüchen gemäß § 823 Abs. 2 BGB i.V.m § 15 WpIG in Betracht.


Für ein Ersttelefonat, in dem Ansatzpunkte und z. B. Kostenfragen erörtert werden, entstehen auch ohne weitere Tätigkeiten keine Kosten.


Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner verfügt auch seit circa 30 Jahren über ein umfangreiches Know-how und Erfahrungen hinsichtlich der Vertretung von geschädigten Kapitalanlegern, insbesondere auch im Bereich des Kapitalanlagebetruges.


Stand: 23.04.2025


Kompetenz und Erfahrung seit 30 Jahren im Kapitalanlagerecht, Anlagebetrug 

Oliver Busch erhielt seine Zulassung als Rechtsanwalt 1992. Er ist Mitglied im Verein für Bankrechtskunde und im Rechtsforum-Finanzdienstleistungen e. V..

Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Bank- und Börsenrecht, Kapitalanlagebetrug, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht.

Rechtsanwalt Busch aus München ist Mitherausgeber der Zeitschrift „Anlegerschutzrecht Aktuell“ und er ist als Autor und Referent zu verschiedenen Themen aus dem Kapitalanlagerecht tätig

Foto(s): https://www.kanzlei-ebp.de/wp-content/uploads/2013/11/Farbe-9147.jpg


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