Vermögensverwaltung - Es geht um die Wurst

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Worum geht es?

Es geht im wahrsten Sinne des Wortes um die Wurst.

Die Damm Rumpf Hering Vermögensverwaltung GmbH schickt (essbare) Würste an ihre Kundschaft, die jedoch auch über die im Rahmen der Vermögensverwaltung eingetretenen Verluste nicht hinweg täuschen oder trösten können. Wir vertreten Mandanten, die leider im Rahmen der Vermögensverwaltung mehr als 80 % ihres überlassenen Kapitals verloren haben.

Damm Rumpf Hering Vermögensverwaltung GmbH wirbt damit, als Vermögensverwaltung auf dem Markt tätig zu sein. Sieht man sich im Bundesanzeiger die Jahresabschlüsse an, so reift die Erkenntnis, dass die Haupteinnahmen der Gesellschaft aus der Vermittlung von Finanzdienstleistungen resultieren und ein kleinerer Teil aus der Vermögensverwaltung selbst.

Der Vermögensverwaltungsvertrag, der durch unsere Mandanten im Jahr 2008 abgeschlossen wurde, führte dazu, dass unsere Mandanten der Vermögensverwaltung einen Betrag in Höhe von ca. 2 Millionen € anvertraut haben.

Die Anleger gingen davon aus, dass eine getroffene Kapitalerhaltungsabrede sie davor schützt, dass nicht mehr als 15 % des verwalteten Vermögens verlustig gehen und sie umgehend über Verluste informiert werden, um so den Vermögensverwaltungsvertrag zu ändern oder Einzelanweisungen geben, oder sich im Zweifel, auch trennen zu können.

Über Reportings/Berichterstattungen – während der Dauer des Vertrages – wurden sie in dem Glauben gelassen, dass das eingesetzte „Eigenkapital“ vorhanden ist und konnten keine Kenntnis erlangen, dass sich ihr Vermögen immer weiter reduzierte und durch den Kauf und Verkauf von Zertifikaten durch die Vermögensverwaltung Verluste eintraten, die letztendlich zum Zeitpunkt der Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrages nur noch einen Vermögensbestand i. H. v. ca. 300 T€ aufzeigten, statt der ursprünglich 2,1 Mio. €.

Eine Prüfung der Reportings/Berichte ergab, dass überwiegend Zertifikate durch die Damm Rumpf Hering Vermögensverwaltung GmbH für das Depot der Kunden der Vermögensverwaltung gekauft wurden, bei denen auch wieder Rückvergütungen der Emittentin an die Vermögensverwaltung selbst zurückflossen.

Einen besonders engen Kontakt hatte man zu der Emittentin Société Généralé GmbH, die Zertifikate der Serie Sachsen 10+ auflegte; und die Damm Rumpf Hering Vermögensverwaltung GmbH griff dort zu und bestückte die Depots ihrer Kunden mit diesen Produkten.

Nach Beendigung des Vermögensverwaltungsvertrages rechnete man auch nicht etwa gegenüber unseren Mandanten ab und zeigte auf, wo das überlassene Kapital verblieben war – nein man tauchte ab und verweigerte Auskunft über die erhaltenen Rückvergütungen und den Verbleib des Vermögens.

Dies ist nicht gerade die feine Art einer Vermögensverwaltung, die mit luxuriösen Veranstaltungen in Sachsen auftritt, aber leider die bittere Realität.

Klage wurde durch unsere Mandanten nunmehr erhoben. Unsere Mandanten haben sich an die Bafin gewandt, die Aufsichtsbehörde der Vermögensverwaltung, um den Verbleib des Vermögens zu klären und die Rückvergütungen.

Was können Sie tun?

Prüfen Sie, wie weit Sie Ihrem Vertragspartner die Befugnis einräumen über Ihr Geld zu verfügen. Prüfen Sie in welche Anlageklasse Sie eingestuft wurden und ob Sie die Risiken, die damit verbunden sind, wirklich tragen wollen.

Achten Sie bei dem Reporting darauf, dass regelmäßig berichtet wird und Verluste sowie der tatsächliche Vermögensstand ausgewiesen sind. Vergleichen Sie die Tätigkeit der Vermögensverwaltung mit der vereinbarten Benchmark.

Für Sie ist immer nur der Wert maßgebend, den Ihr Depot tatsächlich zum Zeitpunkt des Reporting hat. Fragen Sie, nach welchen Maßgaben bestimmte Produkte in Ihr Depot gelegt werden und ob bzw. was die Vermögensverwaltung an diesen Produkten verdient. Diese ist gesetzlich verpflichtet, auch um Interessenkonflikte offen zu legen, Ihnen die Höhe der Rückvergütungen mitzuteilen. Nur so können Sie ein Eigeninteresse der Vermögensverwaltung erkennen und sich ggf. auch von dieser trennen.

Sie sind der Boss – vergessen Sie das nicht. Eine Vermögensverwaltung soll Ihr Vermögen erhalten und mehren und nicht vernichten. Also fragen Sie.

Auch wenn die Vermögensverwaltung in der Regel frei über Ihr Vermögen verfügen kann und Ihr Depot bestückt, vergessen Sie nie: die Verluste tragen Sie allein.

Wir empfehlen, bereits bei Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt hinzuzuziehen.

Der kann Sie unabhängig beraten und Ihre Interessen bei Abschluss des Vermögensverwaltungsvertrages bestens vertreten und den Vertrag mit Ihrem künftigen Vertragspartner – dem Vermögensverwalter – unabhängig und in Ihrem Interesse aushandeln. Das spart Geld oder anders ausgedrückt, vermeidet Verluste.

Sie haben Fragen ? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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