Versicherungsschutz bei Coronavirus bzw. COVID-19

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Ausgangslage

In der aktuellen Zeit sind nahezu alle Betriebe (z. B. Einzelhandel, Hotels, Gaststätten, Restaurants) von der behördlich angeordneten Betriebsschließung zur Eindämmung von COVID-19 betroffen. Die durch COVID-19 verursachten Betriebsschließungen führen zu erheblichen Umsatz- und Gewinneinbußen bis hin zu einer Existenzgefährdung.

Versicherungsschutz

Für den Fall einer Betriebsunterbrechung bzw. eines Ertragsausfalls verfügen viele Gewerbetreibende über eine entsprechende Absicherung bei einer Versicherungsgesellschaft. Bei diesen Versicherungen ist das Risiko abgedeckt, dass entweder aufgrund eines Sachschadens (z. B. Feuer oder Wasserschaden) eine Fortführung des Betriebs nicht erfolgen kann.

Daneben kann aber auch das Risiko abgedeckt sein, dass aufgrund einer Infektionskrankheit der Betrieb geschlossen wird. In solchen Policen wird entweder konkret auf die Regelungen des Infektionsschutzgesetz Bezug genommen oder aber die in den §§ 6,7 des Infektionsschutzgesetz aufgezählten Krankheiten bzw. Krankheitserreger vollständig übernommen.

Einschätzung

Die nunmehr von den Versicherungen eingenommene Haltung, dass keine Leistungen aufgrund des Coronavirus beansprucht werden kann, trägt nach unserer Auffassung nicht.

Denn entscheidend ist, dass der Versicherungsfall, nämlich die Betriebsschließung bzw. der Ertragsausfalls aufgrund einer Infektionskrankheit, abgedeckt und durch eine Prämie bezahlt wird. Durch die direkte bzw. indirekte Bezugnahme auf das Infektionsschutzgesetz wird hinreichend deutlich, dass – gerade in einer globalen und schnelllebigen Zeit – auch unerwartete Krankheitsrisiken abgedeckt werden sollen. Es könnte damit eine Vertragsanpassung verlangt werden.

Die Versicherungsverträge sind daher entsprechend auszulegen, dass auch die behördlich angeordnete Schließung wegen COVID-19 zu einem Zahlungsanspruch führen muss.

Wir übernehmen gerne die Überprüfung Ihres Versicherungsvertrags, ob sich im konkreten Einzelfall Ansprüche gegen die Versicherung geltend machen lassen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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