Versorgungsausgleich – was ist das?

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Was ist der Versorgungsausgleich?

Unter Versorgungsausgleich versteht man den Rentenausgleich bei der Scheidung.

Die Ehepartner haben während der Ehezeit meist in verschiedene Rentenkassen eingezahlt, wie z. B. in die deutsche Rentenversicherung Bund. Diese angesparte Rente wird als Anwartschaft bezeichnet.

Die meisten Ehegatten haben verschiedene Anwartschaften bei unterschiedlichen Versorgungsträgern, wobei auch private Rentenversicherungen eine Rolle spielen.

Der Versorgungsaugleich wird bei der Scheidung in den meisten Fällen von Amts wegen durchgeführt

Das bedeutet, dass die angesparten Anwartschaften bei der Scheidung unter den Ehegatten aufgeteilt werden.

Hierbei ist zu beachten, dass nur die Werte aufgeteilt werden, welche in der Ehezeit angespart wurden. Es gibt auch geringwertige Anwartschaften, welche aufgrund ihres geringen Werts nicht ausgeglichen werden.

Grundsätzlich gilt, dass der Versorgungsausgleich von Amts wegen durchgeführt wird.

Hier gibt es jedoch Ausnahmen

1. Zum einen kann der Versorgungsausgleich in vielen Fällen vorab durch einen notariellen Vertrag ausgeschlossen werden.

2. Im Scheidungsverfahren kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden, wenn beide Parteien einen Anwalt haben und beidseitig erklären, dass der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden soll.

Wie auch beim notariellen Vertrag obliegt dem Richter die abschließende Prüfung, ob der Verzicht auf den Versorgungsausgleich ggf. sittenwidrig ist.

3. War die Ehezeit von kurzer Dauer, so wird der Versorgungsausgleich nur auf Antrag durchgeführt.

Der Versorgungsausgleich betrifft also Ihre Rente, welche Sie später beziehen.

Was ist für dauerhaft getrennt lebende Ehegatten zu beachten?

1. Die zu teilende Zeitspanne beginnt mit der Eheschließung und endet mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

2. Die angesparten Rentenpunkte oder Beträge werden geteilt, wenn sie nicht geringwertig sind.

Aus diesem Grund ist es oft für den Ehepartner, der wenig Rente anspart, von Vorteil, wenn sich der getrennt lebende Ehepartner, welcher viel Rente anspart, mit der Scheidung Zeit lässt. Für letzteren ist es bezüglich der verbleibenden Rente ungünstig, die Scheidung auf die lange Bank zu schieben.

Bedenken Sie bei der Trennung immer den Versorgungsausgleich. So mancher ist nach 10-jähriger Trennung erschrocken, dass er für die gesamte Zeit noch Rente für den schon längst getrennten Ehepartner gezahlt hat.


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