Verstoß gegen das BtMG wegen positiver Blutprobe: Was Beschuldigte wissen müssen

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Wenn Sie aufgrund eines positiven Drogentests eine Vorladung oder Anzeige wegen Drogenbesitzes erhalten haben, ist das oft ein ernstes Anzeichen für ein eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Solche Anzeigen erfolgen häufig, wenn bei Verkehrskontrollen oder medizinischen Untersuchungen Drogenrückstände im Blut festgestellt werden. Doch trotz eines positiven Befunds ist der Konsum von Betäubungsmitteln in Deutschland nicht strafbar – nur der Besitz und Handel. Dennoch versuchen die Ermittlungsbehörden häufig, auf Grundlage eines positiven Tests eine Besitzvermutung zu konstruieren. In solchen Fällen ist es wichtig, umsichtig zu reagieren und sich frühzeitig rechtliche Unterstützung zu sichern, um rechtliche Nachteile zu vermeiden.

Strafbarkeit bei Drogenbesitz: Was ist relevant?

Der Konsum von Drogen wird im deutschen Strafrecht nicht verfolgt, da er an sich keine strafbare Handlung darstellt. Jedoch kann ein positiver Drogentest als Indiz für den Besitz oder Erwerb von Betäubungsmitteln gewertet werden, da der Konsum ja voraussetzt, dass die Person zuvor in den Besitz der Droge gelangt ist. Die Strafbarkeit greift dann, wenn ein konkreter Besitz oder Erwerb nachweisbar ist, was jedoch oft nur schwer allein durch eine Blutprobe zu beweisen ist. Ohne weitere Beweismittel, wie z.B. gefundene Substanzen oder belastende Aussagen, ist die Beweisführung der Ermittlungsbehörden häufig auf Indizien gestützt.

Gerade bei einem Drogentest im Straßenverkehr können die Konsequenzen jedoch weitreichend sein. Auch wenn strafrechtliche Maßnahmen nicht greifen, können auf Verwaltungsrechtsebene Konsequenzen drohen, wie z.B. der Entzug der Fahrerlaubnis. Dies geschieht häufig aufgrund der Eignungsprüfung zur Teilnahme am Straßenverkehr und unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung. Bei einem drohenden Verfahren wegen Drogenbesitzes ist eine fundierte rechtliche Einschätzung unerlässlich.

Aussageverweigerungsrecht nutzen und keine voreiligen Aussagen machen

Wer eine Vorladung oder Anzeige wegen Drogenbesitzes erhält, sollte unbedingt von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Es ist ratsam, keine Stellungnahme ohne rechtliche Beratung abzugeben. Gerade in solchen Fällen besteht die Gefahr, dass man sich durch unbedachte Aussagen selbst belastet, was die Verteidigung erschweren kann. Da die Ermittlungsbehörden versuchen könnten, über gezielte Fragen oder das Angebot eines vermeintlich „lockeren Gesprächs“ an Informationen zu gelangen, ist es entscheidend, sich auf sein Schweigerecht zu berufen.

Ein erfahrener Strafverteidiger wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage zu prüfen. Anschließend kann er gemeinsam mit Ihnen eine geeignete Verteidigungsstrategie entwickeln. Nur wenn die Aktenlage vollständig bekannt ist, lässt sich abschätzen, ob und wie die Vorwürfe entkräftet werden können.

Verteidigungsmöglichkeiten bei Vorwurf des Drogenbesitzes

Im Fall eines Verfahrens wegen Drogenbesitzes sind die Verteidigungsoptionen vielfältig, je nach Lage des Einzelfalls und der vorliegenden Beweise. Eine Blutprobe allein beweist den Besitz nicht eindeutig, denn es fehlen in der Regel konkrete Hinweise auf die Quelle oder Menge der konsumierten Drogen. Zudem wird der zeitliche Zusammenhang in Frage gestellt, wenn ein Drogentest erst längere Zeit nach dem angeblichen Konsum erfolgt ist. Gerade bei Cannabis können Abbauprodukte über Wochen nachweisbar sein, was das Rückschlussverfahren für den tatsächlichen Besitz erschwert.

In vielen Fällen lassen sich Ermittlungsverfahren durch geschickte Verteidigungsstrategien abwehren oder einstellen. Eine Anfechtung der Ergebnisse oder der Beweisführung ist häufig erfolgversprechend, da die Beweiskraft eines positiven Drogentests begrenzt ist. Zudem kann ein versierter Strafverteidiger die Einstellung des Verfahrens anregen, wenn die Beweise unzureichend sind oder Zweifel an der Besitzvermutung bestehen.

Rechtliche Konsequenzen für die Fahrerlaubnis

Unabhängig von einer strafrechtlichen Verurteilung drohen bei einem positiven Drogentest unter Umständen auch verwaltungsrechtliche Maßnahmen, insbesondere der Entzug der Fahrerlaubnis. Hier greift das Fahrerlaubnisrecht, das die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr prüft. Ein positiver Drogentest kann als Hinweis auf mangelnde Fahreignung gewertet werden und den Führerscheinentzug zur Folge haben. In solchen Fällen kann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden, um die Fahreignung zu überprüfen.

Auch hier kann ein Strafverteidiger Unterstützung leisten, indem er die Verfahren auf Verwaltungsebene begleitet und versucht, den Führerscheinentzug zu verhindern oder zumindest eine MPU zu vermeiden. Es ist ratsam, rechtzeitig anwaltliche Unterstützung zu suchen, um das Risiko zu minimieren und eine umfassende Verteidigung sowohl im Straf- als auch im Verwaltungsverfahren sicherzustellen.

Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel – Ihr erfahrener Verteidiger bei Vorwürfen des Drogenbesitzes

Wenn Sie eine Vorladung oder Anzeige wegen Drogenbesitzes aufgrund einer Blutprobe erhalten haben, sollten Sie nicht zögern, sich rechtliche Unterstützung zu sichern. Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und verfügt über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Fällen im Bereich des Betäubungsmittelrechts. Von seinen Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel aus bietet er bundesweit Verteidigung und Unterstützung in allen Phasen des Verfahrens.

Dr. Maik Bunzel wird zunächst Akteneinsicht beantragen, um eine umfassende Analyse der gegen Sie vorliegenden Beweise vorzunehmen. Im Anschluss erarbeitet er eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse im Verfahren zu erzielen.

Für eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls erreichen Sie Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel unter der Telefonnummer 0151 21 778 788. Sie können ihn ebenfalls per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite erreichen.

Foto(s): Maik Bunzel

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