Verteidigung im Strafverfahren beim Vorwurf der Untreue

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Wenn gegen Sie ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs der Untreue eingeleitet wurde, geht es darum, dass Sie eine Treuepflicht verletzt haben sollen, wodurch derjenige, zu dem Sie die Treupflicht hatten, einen Nachteil erlitten hat.

Ein typisches Beispiel ist der Fall, dass Sie als Arbeitnehmer die Treuepflicht zu Ihrem Arbeitgeber verletzt haben sollen und dieser dadurch einen Nachteil erlitten haben soll, z. B. indem Sie für Ihren Arbeitgeber Gelder zwar entgegengenommen, diese aber in die eigene Tasche gesteckt haben sollen.

Ein zudem relativ häufig auftretender Fall ist der, dass ein Bauunternehmer (Generalunternehmer oder Generalübernehmer) die von seinem Auftraggeber zur Finanzierung eines aktuellen Bauvorhabens erhaltenen Abschlagszahlungen für andere Zwecke einsetzt, z. B. für ein anderes Bauvorhaben, um etwaige Liquiditätsengpässe zu überbrücken.

Der Vorwurf der Untreue steht dabei oft nicht allein, sondern tritt häufig im Zusammenhang mit weiteren Vorwürfen wie der Bestechung oder Bestechlichkeit oder der Steuerhinterziehung auf.

Ein solches Strafverfahren kann Ihnen in einem einfachen Schreiben oder in einer Einladung zur polizeilichen oder staatsanwaltschaftlichen Vernehmung bekannt gegeben werden. Nicht selten erfährt der Beschuldigte jedoch von dem Vorwurf durch eine Durchsuchung in seinen Wohn- oder Geschäftsräumen davon, dass ein Strafverfahren eingeleitet worden ist.

Zur Festlegung einer Verteidigungsstrategie empfiehlt es sich üblicherweise, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen, der mit den Regeln des strafrechtlichen Verfahrens, sei es ein Ermittlungsverfahren oder ein (gerichtliches) Hauptverfahren, vertraut ist.

Unabhängig davon, wie man schließlich auf die Vorwürfe reagieren möchte, sollte der erste Schritt immer darin bestehen, Akteneinsicht zu nehmen, um genaue Informationen darüber zu erhalten, von welchen Tatsachen die Polizei oder der Staatsanwalt ausgeht. Bis dahin sollten Sie als Beschuldigter immer von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen.

Wenn man Einsicht in die Akte genommen hat, gibt es grob gesagt drei Alternativen, wie man sich verhalten kann. Man kann, wenn man die Vorwürfe für berechtigt hält, ein Geständnis ablegen. Dies führt in der Regel dazu, dass das Verfahren schneller beendet werden kann, und kann zu einer milderen Strafe führen.

Alternativ kann durch aktive Verteidigung das Ermittlungsergebnis angegriffen werden, z. B. indem die angeblichen Tatsachen entkräftet werden oder die rechtliche Bewertung in Frage gestellt wird.

Schließlich bleibt die Möglichkeit, auch weiterhin zu schweigen. Bei dieser Alternative kann sich insbesondere eine Rollenverteilung anbieten, in der Sie als Beschuldigter schweigen, während Ihr Strafverteidiger versuchen kann, Fehler der Ermittlungsbehörden aufzudecken und zu Ihren Gunsten zu nutzen.

Mein Angebot

Als Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht und Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (Fernuni Hagen) bin ich sowohl mit den Regeln des Strafverfahrens als auch mit der Praxis des Wirtschaftslebens vertraut.

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