Vertrag zur Autofinanzierung bei der Audi Bank oder Volkswagen Bank widerrufen

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Für Autofahrer, die ihr Auto über einen Autokredit einer Autobank finanziert haben, gibt es gute Nachrichten: Denn wenn Ihre Autobank – beispielsweise die Audi Bank oder die Volkswagen Bank – Sie als Autofahrer nicht ordnungsgemäß über das Ihnen zustehende Widerrufsrecht bzw. weitere gesetzliche Pflichtangaben belehrt, können Sie Ihren Autokreditvertrag mit vorteilhaften Folgen auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist widerrufen – die Rede ist vom sogenannten Widerrufsjoker! 

Widerrufsjoker beim Autokredit der Audi Bank oder Volkswagen Bank ziehen 

Die Widerrufsmöglichkeit Ihres Autokredites bei Banken wie der Audi Bank ist immer dann eröffnet, wenn ein sogenanntes „verbundenes Geschäft“ zwischen den Rechtsgeschäften des Autokaufs und der Autofinanzierung vorliegt und Sie die Bank nicht oder nicht ordnungsgemäß über die gesetzlichen Pflichtangaben belehrt hat. In diesem Fall beginnt die Frist zur Ausübung des Widerrufs bei der Autobank nicht zu laufen und Sie können auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ende der Widerrufsmöglichkeit Ihren Vertrag zur Autofinanzierung bei der Bank widerrufen. 

Unsere Kanzlei hat bereits eine Vielzahl von Autokreditverträgen geprüft und hat hierbei zahlreiche Verstöße gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Mitteilung der Pflichtinformationen ermitteln können. 

Rückabwicklung Ihres Autokredites bei der Audi Bank oder Volkswagen Bank: Wie funktioniert es im Detail?

Wenn Sie Ihre Autofinanzierung bei der Audi Bank oder Volkswagen Bank nachträglich noch widerrufen können, dann entsteht ein sogenanntes Rückabwicklungsschuldverhältnis.

Das bedeutet: Sie geben das von Ihnen gefahrene Auto an die jeweilige Autobank zurück. Von der Autobank erhalten Sie im Gegenzug eine etwa geleistete Anzahlung sowie sämtliche gezahlten Tilgungsraten zurück. Lediglich die Finanzierungszinsen darf die Autobank behalten.

Sind die zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer zu kompensieren?

Teilweise wird von der Rechtsprechung die Pflicht zur Zahlung einer Nutzungsentschädigung bejaht: Die Landgerichte Arnsberg, Berlin, Ellwangen und München I haben entschieden, dass Autofahrer eine prozentuale Nutzungsentschädigung zahlen müssen, wenn sie ihren Autokreditvertrag nachträglich widerrufen.

Diese liegt in aller Regel jedoch deutlich unter dem zwischenzeitlich eingetretenen Wertverlust Ihres Autos.

Ein Beispiel:

Sie haben Ihren finanzierten Mittelklassewagen, welcher eine gewöhnliche Laufleistung von 250.000 Kilometer hat, 25.000 Kilometer selbst gefahren. Das bedeutet, dass Sie eine Nutzungsentschädigung von 10 % des ursprünglichen Kaufpreises des Autos an die Autobank leisten müssen.

Wenn Sie sich allerdings bewusstmachen, wie hoch der Wertverlust eines Autos bereits ab dem ersten Herumdrehen des Autoschlüssels ist, dann wird schnell deutlich, dass der Widerrufsjoker bei der Audi Bank oder der Volkswagen Bank eine lukrative Möglichkeit für alle Autofahrer ist, die ihr Auto finanziert haben.

Widerruf Ihres Autokredites – bei passender Rechtsschutzversicherung komplett kostenfrei!

Viele Verkehrsrechtsschutzversicherungen decken den Widerruf Ihres Autokredites bei der Audi Bank oder Volkswagen Bank ab. So haben Sie die Möglichkeit, die Ihnen zustehenden Rechte ohne finanzielles Kostenrisiko durchzusetzen.

Nach einem Urteil vom Bundesgerichtshof muss die Verkehrsrechtsschutzversicherung übrigens nicht bereits beim Abschluss der Autofinanzierung bestanden haben. Vielmehr ist es sogar ausreichend, wenn die Rechtsschutzversicherung zum Zeitpunkt der Ablehnung Ihres Widerrufs durch die Autobank zur Leistung verpflichtet ist. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, auch noch vor dem Widerruf eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Um den Widerruf Ihres Autokredites für Sie möglichst risikolos zu gestalten, arbeiten wir von der Kanzlei Heldt, Zülch & Partner zudem mit einem Prozessfinanzierer zusammen, welcher Sie im Falle des Widerrufs über unsere Kanzlei von den Kosten der Selbstbeteiligung aus der Rechtsschutzversicherung freistellt. Hierfür fallen für Sie keinerlei Kosten an. 

Sie haben eine Autofinanzierung bei der Audi Bank oder Volkswagen Bank?

Dann prüfen Sie jetzt kostenlos, ob auch Sie Ihren Kredit bei der Autobank nachträglich noch – mit für Sie lukrativen Folgen – widerrufen können.

Nehmen Sie gerne über www.anwalt.de mit uns Kontakt auf oder besuchen Sie unser Informationsportal unter www.autokredit-widerrufen.com, um eine kostenfreie und unverbindliche anwaltliche Ersteinschätzung Ihres Autokredit-Vertrages zu erhalten!


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