Vertragsstrafenforderung der Wettbewerbszentrale Frankfurt

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Eine aktuelle Vertragsstrafenforderung der Wettbewerbszentrale Frankfurt a. M. liegt uns in unserer Fachanwaltskanzlei für gewerblichen Rechtsschutz zur Bearbeitung vor. 

Wie war der Sachverhalt?

Unser Mandant hatte Ende 2016 eine Unterlassungserklärung abgegeben, in der er sich dazu verpflichtet hat, es bei Meidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, mit Sternklassifizierungen den Hotelbetrieb zu bewerben, denen keine gültige Zertifizierung nach der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt, obwohl diese tatsächlich nicht vorlägen. Nun sei der Wettbewerbszentrale aufgefallen, dass die derartige Werbung nach wie vor abrufbar sei. Dies stelle einen Verstoß gegen die einst abgegebene Unterlassungserklärung dar. 

Forderung

Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 4.000,00 €

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere Tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil

  • Spezialisierte Beratung aufgrund unserer Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. 

Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de


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