Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverbandes – was tun?
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Haben Sie eine Vertragsstrafenforderung des IDO Interessenverbandes erhalten? Wie Sie sodann reagieren sollten, erklären wir in diesem Ratgeberartikel.
Aufgrund der vormaligen Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich einer unserer Mandanten dazu verpflichtet hat, diverse Wettbewerbsverstöße zu unterlassen, wurde ihm aktuell eine Vertragsstrafenforderung zugestellt. Der geforderte Betrag beträgt 3.000,00 Euro.
- Wegen folgender Verstöße sei die Vertragsstrafe fällig:
- Keine Widerrufsbelehrung
- Kein Link zur OS-Plattform
- Keine Zurverfügungstellung des Muster-Widerrufsformulars
- Keine Belehrung über Vertragstextspeicherung
Wie reagieren?
Zunächst sollte ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. Sodann muss überprüft werden, ob die Vertragsstrafe in der angesetzten Höhe angemessen ist, dies gilt insbesondere, wenn zuvor eine Unterlassungserklärung nach dem sogenannten Hamburger Brauch abgegeben wurde. Hierbei kann die Vertragsstrafe sogar im Zweifelsfall durch ein Gericht auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.
Kostenlose Ersteinschätzung
Senden Sie uns gerne Ihre Vertragsstrafenforderung zu. Wir überprüfen im Rahmen unserer kostenlosen Ersteinschätzung Ihren Fall. Sodann können Sie entscheiden, ob Sie eine Beauftragung unserer Kanzlei wünschen – zum fairen und transparenten Pauschalpreis. Sie erreichen uns via Email, Kontaktformular, Fax oder auch klassisch per Brief. Alle Adressen finden Sie auf unserer Homepage
Weitere Informationen zu aktuellen Fällen erhalten Sie in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de
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