verzinst.com – BaFin ermittelt

  • 2 Minuten Lesezeit

Hinsichtlich der Bankenvergleich AG hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darauf hingewiesen, dass diese über keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) verfügt und die Verzinst Finanzservice GmbH, Berlin, als Betreiberin der Webseite verzinst.com in die entsprechend unerlaubte Geschäfte der Bankenvergleich AG einbezogen sei.


Der Bankenvergleich AG wurde keine Erlaubnis von der BaFin erteilt und das Unternehmen steht auch nicht unter der Aufsicht der BaFin.


Von der Bankenvergleich AG werden Verbrauchern Girokonten der Verzinst Finanzservice GmbH angeboten und die Verzinst Finanzservice GmbH vermittelt über die Internetseite verzinst.com angeblich Fest- und Tagesgelder von Banken an Anleger, so die BaFin.


Unlautere Vertriebsmethoden


In letzter Zeit wurden Anleger in mehreren Fällen von Beratern derartiger Internetportale unaufgefordert telefonisch kontaktiert, um Sie zum Abschluss von Festgeldanlagen oder ähnlichen Anlagen zu verleiten. Anleger wurden dabei auch häufig die Zahlungen von Zinssätzen versprochen, die im Vergleich zu den regulären Zinssätzen am Kapitalmarkt unrealistisch sind. Auch wird in manchen Fällen mit einer Einlagensicherung geworben, die dann tatsächlich nicht existiert.


Anleger haben aber dann, im Vertrauen darauf, dass es sich um eine sichere Festgeldanlage handelt, die ggf. auch einer Einlagensicherung unterliegt, Kapital für vermeintliche Festgeldanlagen und ähnliche Anlagen eingezahlt.


Warnhinweis von Finanztest 


Die Zeitschrift Finanztest warnte auch in ihrer Ausgabe 7/22 auch vor Anlagen über verzinst.com. Die Firma Verzinst Finanzservice GmbH sei nicht im Handelsregister zu finden und Finanztest habe auch auf eine Anfrage keine Antwort erhalten und verzinst.com sei daher auf die Warnliste von test.de gesetzt worden.


Möglichkeiten für Anleger der verzinst.com


Anleger, die verzinst.com bzw. der Bankenverglich AG Gelder zur Verfügung gestellt haben, insbesondere auch für Festgeldanlagen, sollten einen im Kapitalanlagerecht versierten Anwalt mit einer Prüfung beauftragen, welche Möglichkeiten für sie bestehen, das eingezahlte Kapital wieder zurückzuerhalten.


Wenn Anlegern in Deutschland Festgeldanlagen angeboten worden sind, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) bzw. neu des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG).


Der Anbieter muss auch für das Betreiben eines derartigen Einlagengeschäfts über eine vorherige Erlaubnis der BaFin verfügen.


Über eine derartige Erlaubnis der Behörde verfügt die verzinst.com bzw. deren Betreiberin, die Verzinst Finanzservice GmbH, nicht.


Soweit von verzinst.com bzw. der Bankenvergleich AG Anlagen angeboten werden, ohne dass die Gesellschaften dafür über eine Erlaubnis der BaFin verfügen, kann sich für Anleger ein Schadensersatzanspruch wegen des unerlaubten Betreibens von Einlagengeschäften begründen lassen.


Auch weitere Ansprüche sind denkbar.


Anleger, die über verzinst.com bzw. die Bankenvergleich AG Kapital angelegt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.


Stand: 11.07.2022


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Oliver Busch

Beiträge zum Thema