Viele Kunden der Agrippina Lebensversicherung können sich durch Widerspruch von ihrem Vertrag lösen!

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Etwa die Hälfte aller Widerspruchsbelehrungen zu Lebensversicherungen ist falsch. Als Kunde können Sie Ihrem Vertrag daher noch heute widersprechen und endlich sinnvoll vorsorgen!

Zwischen 1994 und 2007 wurden Lebensversicherungen nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen. Dabei erhält der Versicherungsnehmer wichtige Vertragsinformationen erst nach Vertragsschluss. Bei der Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Widerspruchsrecht unterliefen Versicherern wie der Agrippina Lebensversicherung dann reihenweise Fehler. Offenbar bereitete den Rechtsabteilungen der Versicherer die korrekte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben viele Schwierigkeiten.

Für Versicherungsnehmer kann das heute äußerst vorteilhaft sein. Ihre Lebensversicherungen entwickelten sich nicht wie von den Versicherern versprochen, denn hohe Renditen blieben regelmäßig aus. Gleichzeitig blieben die von den Versicherten zu zahlenden Beiträge unverändert hoch, was die Verträge zum Verlustgeschäft machte.

Widerspruch als attraktive Möglichkeit zum Ausstieg

Eine Kündigung ist für Versicherungsnehmer keine Option, da der vom Versicherer rückzuzahlende Betrag, der sogenannte Rückkaufswert, zu gering wäre.

Wer jedoch von seinem fortbestehenden Widerspruchsrecht Gebrauch macht, kann seinen Vertrag ohne Verluste verlassen. Der Versicherer hat die volle ursprünglich investierte Summe, lediglich abzüglich eines Risikoanteils und einer Versicherungsgebühr, zu erstatten. So bietet sich unzufriedenen Versicherungsnehmern die Möglichkeit, aus ihren unattraktiven Verträgen auszusteigen und gewinnbringender vorzusorgen. Die Versicherungssumme lässt sich nach erfolgreichem Ausstieg aus dem Vertrag deutlich attraktiver investieren. Hier lässt sich Geld sparen!

Fehlerhafte Widerspruchsbelehrung auch bei der Agrippina Lebensversicherung

Fehler enthalten auch die Widerspruchsbelehrungen der Agrippina Lebensversicherung. Das Vorliegen von Fehlern stellt jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt für ein fortbestehendes Widerspruchsrecht der Versicherten dar. Sollten Sie den im Folgenden dargestellten Fehler in Ihrem Vertrag finden, empfiehlt sich eine Konsultation unserer Experten. Gemeinsam wird dann ein eventuelles Vorgehen gegen die Agrippina abgestimmt.

Zum Nachteil des Verbrauchers – Belehrungsabschnitt in Formularen der Agrippina nicht hervorgehoben

In den Belehrungen der Agrippina ist der Belehrungsabschnitt in den übrigen Vertragstext eingebettet und hebt sich nicht in deutlich erkennbarer Weise von diesem ab. Nach Vorgabe des BGH muss jedoch durch eine drucktechnische Hervorhebung des Belehrungsabschnitts sichergestellt werden, dass der Versicherungsnehmer die Belehrung zur Kenntnis nimmt, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht. Die Belehrung muss also klar hervorstechen. Das ist hier nicht der Fall und damit verstößt die Agrippina klar gegen die Vorgaben des BGH.

Jetzt widersprechen und endlich gewinnbringend vorsorgen – Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte

Unsere Experten beraten Sie gern in allen Fragen rund um Ihren Widerspruch. Wir orientieren uns in der Beratung ausschließlich an Ihren individuellen Interessen und sind bemüht, die für Sie beste Lösung mit Ihrem Versicherer zu erzielen. Für einen erfolgreichen Widerspruch ist ein professionelles Vorgehen gegenüber dem Versicherer unerlässlich, daher sind wir der richtige Partner für Sie. Denn bei Werdermann | von Rüden profitieren Sie von langjähriger Expertise im Bereich des Finanz- und Kapitalmarktrechts.

Nehmen Sie einfach unserer kostenfreie und völlig unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen in Anspruch. Im Anschluss daran werden wir Ihnen mitteilen können ob sich ein Widerspruch lohnt, oder nicht.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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