Lebensversicherung – Widerspruch kann Ersparnis retten

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Widerspruchsrecht bei Lebensversicherung noch nach Jahren

Viele deutsche Lebensversicherungen bekommen aktuell die Konsequenzen von altem Fehlverhalten zu spüren. Tausenden deutschen Verbrauchern, die zwischen 1994 und 2007 eine Lebensversicherung abgeschlossen haben, müssen die Versicherer noch heute ein Widerspruchsrecht zugestehen. Und das, obwohl das Widerspruchsrecht auf 14 Tage nach Vertragsschluss befristet ist – und obwohl der Vertragsschluss schon Jahre zurückliegt. Dieses Phänomen wird gemeinhin auch „ewiges“ Widerspruchsrecht genannt.

Grundlage dieser Rechtsfigur sind Fehler der Lebensversicherung. Im besagten Zeitraum (1994-2007) nutzten sehr viele Versicherungen mangel- und fehlerhafte Dokumente. Konkret geht es um die sogenannten Widerspruchsbelehrungen, die jeder Kunde zusammen mit dem Versicherungsvertrag erhält. Durch diese Belehrung soll der Versicherte über sein Widerspruchsrecht klar und verständlich informiert werden. Allerdings waren die wenigsten der damals benutzten Belehrungen nicht wirklich verständlich – vielmehr nutzten die Lebensversicherungen verwirrende, kryptische Texte. Der Bundesgerichtshof entschied schon mehrere Male, dass die Frist des Widerspruchsrechts in diesen Fällen nicht gilt. Es kann de facto „ewig“ widersprochen werden. Kurz: Wer von der Lebensversicherung falsch belehrt wurde, kann meist heute noch Widerspruch ausüben. 

Lebensversicherungen in der Krise – Gefahr für Kunden?

Das ist insbesondere im Hinblick auf die aktuelle finanzielle Lage von Lebensversicherungen interessant. Zahlreiche Finanzdienstleister steuern auf erhebliche Schwierigkeiten zu. Die niedrigen Zinsen erschweren es der Branche, Gewinne und Überschüsse zu erzielen. Dadurch sinkt die Finanzkraft, viele Versicherer müssen schon Rücklagen bilden. Es ist nicht klar, wie sich diese Situation auf die Kunden auswirkt. Schon häufig wurden Überschussbeteiligungen gestrichen, teilweise wurden Zinsen gekürzt. Es ist keine Seltenheit, dass Inhaber einer Lebensversicherung weniger Geld bekommen als erhofft. 

Vor allem alte Verträge sind für die Versicherer eine Last. Denn noch vor wenigen Jahren wurden den Kunden horrende Renditen versprochen. In Einzelfällen garantierte man über 7 Prozent insgesamt. 

Doch durch die aktuell angespannte Situation können nicht alle dieser Verträge bedient werden. Die Kunden werden enttäuscht und erhalten wesentlich weniger Geld als ihnen versprochen wurde. Berichte belegen, dass der Betrag, den die Versicherung letztendlich auszahlt, manchmal unter der realen Ersparnis liegt. Heißt: Die Lebensversicherung zahlt weniger als die Summe aller vom Kunden gezahlten Beiträge wert ist. Der Abschluss der Lebensversicherung war dann ein Verlustgeschäft. 

Widerspruch kann bedrohtes Kapital retten

Kunden könnten vor den eigenen Augen Geld verlieren. Jahrelanges Zahlen von Beiträgen wäre auf einen Schlag sinnlos. Zurecht überlegen sich deshalb viele Versicherte, wie sie ihr Kapital retten können. Es bestehen verschiedene Optionen, doch nicht alle sind sinnvoll. Die Kündigung beispielsweise führt zu Verlusten des Verbrauchers. Bei einer Kündigung erhält der Kunde lediglich den sogenannten Rückkaufswert, der meist weit unter der realen Ersparnis liegt. Das Ziel, das eigens angesparte Geld zu bewahren, würde so verfehlt. 

Sinnvoll hingegen ist der „ewige“ Widerspruch. Übt man sein noch heute bestehendes Widerspruchsrecht aus, wird der gesamte Versicherungsvertrag rückabgewickelt. Die Versicherung muss alle je gezahlten Beiträge zurückerstatten – sogar verzinst. Auf diese Weise kann der Kunde sein Geld aus der finanziell angeschlagenen Lebensversicherung abziehen und retten. 

Betroffene Versicherungen:

Unter anderem bei folgenden Lebensversicherungen konnten Kunden bereits ihr „ewiges“ Widerspruchsrecht ausüben:

  • AXA      Lebensversicherung AG
  • Allianz      Lebensversicherung AG
  • BHW      Lebensversicherung
  • Barmenia      Lebensversicherung
  • Debeka      Lebensversicherung
  • Provinzial
  • HUK Coburg
  • Continentale      aG
  • Volksfürsorge      Lebensversicherung
  • Sparkasse      Versicherung

Werdermann | von Rüden bietet kostenlose Erstberatung

Für Versicherte bleiben natürlich noch viele Fragen offen: Ist das eigene Kapital gefährdet? Welche Optionen bestehen? Lohnt sich der „ewige“ Widerspruch im konkreten Fall? 

Darauf kann keine pauschale Antwort gefunden werden. Vielmehr bedarf es einer konkreten Einzelfallprüfung. Diese Prüfung bieten wir von Werdermann | von Rüden kostenlos an! Unsere Anwälte überprüfen Ihren Vertrag und alle weiteren wesentlichen Umstände und zeigen Ihnen Chancen und Risiken auf! 

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