Vielfach Abmahnungen der Tobis Film GmbH & Co KG durch Rechtsanwaltskanzlei; Details der Unterlassungserklärung

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Uns liegen eine Reihe aktueller Abmahnungen der Tobis Film GmbH & Co KG vor.

Zusätzlich zu den auch hier gestellten Forderungen nach Zahlung eines pauschal angesetzten Schadenersatzbetrages (hier 750,- Euro) ist bei diesen Abmahnungen insbesondere auch zu beachten, dass die Unterlassungserklärung vor einer eventuellen Unterzeichnung genau geprüft wird.

Anzumerken ist hier nicht nur der altbekannte Umstand, dass die Unterzeichnung der beigegebenen Erklärung ein Schuldanerkenntnis wäre, so dass hier so oder so allenfalls eine modifizierte Erklärung abzugeben wäre. Dazu ist noch einmal darauf hinzuweisen, dass es sich hier um einen Unterlassungsvertrag handelt, der - wie alle Willenserklärungen - auslegungsfähig ist. In der beiliegenden Unterlassungserklärung wird hier zwar keine feste Vertragsstrafe angegeben und insoweit der sog. „Hamburger Brauch" genommen. In diesem Zusammenhang allerdings fällt auf, dass hier die Überprüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe „dem zuständigen Landgericht" zugewiesen werden soll. Da Landgerichte erst ab einem Streitwert von 5001,- Euro sachlich zuständig sind, sollte hier Vorsicht walten. Angesichts der Auslegungsmöglichkeiten wäre hier jedenfalls anzuraten, diese Passage zu erweitern/zu ändern in: „...von der zuständigen Gerichtsbarkeit" oder „...dem zuständigen Amts- oder Landgericht".

In den meisten Fällen ist nach entsprechender Prüfung anzuraten, ein - richtig formuliertes - Unterlassungsversprechen abzugeben. Der Streit um die dann noch offene Kostenforderung wäre dann ggf. vergleichsweise endgültig zu beenden. Alternativ können die Kosten auch streitig gehalten und die Gegenseite gezwungen werden, diese entweder gerichtlich einzufordern oder aber insoweit nachzugeben.

Sofern Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne für eine kostenlose allgemeine Ersteinschätzung an uns wenden unter

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