VIP 2 Medienfonds - Anlegern droht neuer Ärger
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Ein Anlegerschutzverein berichtet, dass VIP 2 Medienfonds Anlegern neuer Ärger droht. Neben dem zu erwartenden Verlust der genossenen Steuervorteile, drohe nun auch der Totalverlust des eingesetzten Kapitals.
„Es könnte aber noch schlimmer kommen", teilt Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Ralf Stoll Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit. „Da bei dem VIP Medienfonds lediglich ein Teil der Einlage eingefordert wurde, kann der restliche Teil nachgefordert werden. Befindet sich der VIP Medienfonds in einem finanziellen Engpass, wird er dort Geld holen, wo er am besten dran kommt und dies ist bei den Gesellschaftern. Auch Dritte wie z.B. Gläubiger des Fonds oder im schlimmsten Fall ein Insolvenzverwalter werden die restliche Einlage einfordern. Dies wäre die endgültige Katastrophe für die geschädigten Anleger", so der im Kapitalanlagerecht tätige Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll. Sie würden alle Steuervorteile und das bereits gezahlte Kapital verlieren und müssten darüber hinaus auch noch weiteres Geld nachzahlen.
Anlegern des VIP 2 Medienfonds und auch anderer Medienfonds ist daher dringend zu raten, sich anwaltlich beraten zu lassen. Die Erfahrung zeigt, dass viele Anleger von Banken und Beratern nicht über die Risiken und über Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt wurden. Der BGH fordert bei solchen Anlagen auch, dass rechtzeitig (meist Wochen vorher) ein Emmissionsprospekt übergeben wurde. Auch dies war oft nicht der Fall. Die Berater schulden daher Schadensersatz. Ein im Kapitalmarktrecht tätiger Rechtsanwalt kann dadurch erreichen, dass geschädigte Anleger ihr eingezahltes Kapital zurück erhalten und zudem keine weiteren Zahlungen mehr erbingen müssen. Auch von den Steuerforderungen sind die Anleger freizustellen.
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