Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, vormals GenoBau Zielkauf eG: Insolvenzverwalterin fordert ausstehende Einzahlungen an

  • 3 Minuten Lesezeit

Nachdem im Jahr 2018 bereits GENO Wohnbaugenossenschaft eG Insolvenz anmeldete, folgt nun gut zwei Jahre später das „Schwesterunternehmen“ Vivono Wohnungsgenossenschaft eG, vormals GenoBau Zielkauf eG. 

Die Unternehmen wurden von den Brüdern Sven Meier und Jens Meier geführt. Sven Meier wurde für seine Machenschaften bei der Geno Wohnbaugenossenschaft eG mittlerweile zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt. Sein Bruder Jens Meier verfolgte mit der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG ein ähnliches Geschäftskonzept. 

Wie bei der Geno eG fordert die Insolvenzverwalterin Birgitt Breiter aus Holzkirchen nun auch die Anleger der Vivono eG auf, die noch ausstehenden Einzahlungen auf ihre Geschäftsanteile vorzunehmen. 

Hintergrund zur Vivono Wohnungsgenossenschaft

Schon im Jahr 2018 waren viele Genossen nicht mehr von dem Konzept der Vivono Genossenschaft eG überzeugt und kündigten daher ihre Mitgliedschaft. Die Vivono eG war offensichtlich nicht mehr in der Lage, die sich dabei ergebenden Abfindungsguthaben zu zahlen. Daraufhin wurde in 2020 das Insolvenzverfahren eröffnet. 

Für die Anleger gab es verschiedene Formen der Mitgliedschaften. So gab es einerseits „reguläre Mitglieder“, die über ein Stimmrecht verfügen. Andererseits konnten „investierende Mitglieder“ eine jährliche Dividende beanspruchen, wenn sie Einlagen tätigten. Hatten dafür jedoch kein Stimmrecht.

Das Geschäftsmodell der Vivono eG bestand darin, Kunden mit Bauinteresse an die Wohungsbaugenossenschaft Genobau GmbH zu vermitteln, die daraufhin das Haus erstellt. Als Gegenleistung für den Beitritt in die Genossenschaft wurde den bauwilligen Interessenten ein Rabatt auf den vereinbarten „Werklohn“ gewährt. 

Dabei blieb die Verantwortlichkeit für die Finanzierung des Bauvorhabens bei den Genossen. Diese nahmen selbst einen Kredit bei einer Bank auf und wurden auch Eigentümer der Immobilie. Anders als bei der Geno eG.

Insolvenzverwalterin Birgitt Breiter fordert von Anlegern ausstehende Einzahlungen

Nun müssen betroffene Anleger aufgrund des Insolvenzverfahren nicht nur um ihr investiertes Kapital fürchten, sondern sogar mit völlig unerwarteten weiteren Zahlungen rechnen. 

In ihrem Schreiben fordert die Insolvenzverwalterin zur Zahlung auf und verweist darauf, dass selbst eine eventuelle Stundung der Beiträge, der sofortigen Zahlungspflicht des Mitgliedes nicht entgegenstehen würde. Sie verweist dazu auf eine Entscheidung des Landesgerichts Hamburg, welches eine solche Stundungsvereinbarung als unwirksam ansah.

Sogar eine Kündigung der Anteile der Anleger vom 1. Januar 2018 führe nicht zu einer Beendigung der Mitgliedschaft. Auch diese Genossen seien weiterhin zur Einzahlung verpflichtet.

Rechtliche Beurteilung 

Sofern Sie Inhaber eines Genossenschaftsanteils der Vivono Wohnungsgenossenschaft eG sind und in einem Schreiben von der Insolvenzverwalterin dazu aufgefordert werden, Einlagezahlungen auf Ihre Anteile zu tätigen, besteht dringend Bedarf zu handeln. Die Insolvenzverwalterin wird den geltend gemachten Anspruch weiterverfolgen. Dazu ist sie als Insolvenzverwalterin verpflichtet. 

Bei dem geltend gemachten Anspruch handelt es sich jedoch um ein rechtlich umstrittenes Thema. Betroffen ist das Genossenschaftsgesetz. 

Keineswegs ist es so, dass Ratenzahlungen bei Genossenschaften per se nicht zulässig sind. Es kommt hier auf die Vereinbarungen zwischen Genossen und Gesellschaft und die entsprechende Satzung an.

Haben Genossen ihren Anteil gekündigt und wurde die Kündigung erst im Jahr 2020 wirksam, so ist die Aussage der Insolvenzverwalterin zutreffend, dass der Genosse nicht ausgeschieden ist. Die Insolvenz hat in dem Sinne die Kündigung „überholt“. Die Kündigung ist nicht wirksam geworden. 

Anders, wenn die Kündigung vorher wirksam geworden ist. In diesem Fall kann der ehemalige Genosse seinen Anspruch zur Tabelle anmelden. 

Genossen, die bereits eine Immobilie mit der Vivono realisiert haben müssen in Bezug auf Ihre Immobilie nichts befürchten. Anders als bei der Geno eG, ist der Genosse im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Zur Finanzierung hat der Genosse mit einer Bank einen Kredit abgeschlossen.

Was können Inhaber der Genossenschaftsanteile von Vivono jetzt tun?

Keinesfalls sollte man das Schreiben der Insolvenzverwalterin ignorieren. Es gilt die aktuelle Situation eines jeden Genossen genau zu ermitteln. Nicht nur rechtlich, auch wirtschaftlich. Denn viele Genossen verfügen überhaupt nicht über die geforderte Summe. 

Erst dann nach dieser Analyse kann der Anwalt eine seriöse Handlungsempfehlungen geben. Eine pauschale Beurteilung verbietet sich bei der Vivono. 

Für die Kanzlei CDR Legal ist es nicht das erste Verfahren, bei dem  Genossen in der Abwehr von Ansprüchen unterstützt werden. Die Kanzlei vertritt bereits Genossen der Geno Wohnbaugenossenschaft eG und ist daher bestens vertraut mit den rechtlichen Argumenten.

Gerne können wir in einem ersten persönlichen, kostenlosen Telefonat Ihre Situation und Ihre Handlungsmöglichkeiten besprechen. 



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Corinna Ruppel LL.M.

Beiträge zum Thema