Volkswagen AG - Verletzung von Insider-Informationsvorschriften nach deutscher Gesetzgebung?

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Wir gehen von Schadensersatz-Ansprüchen in Milliardenhöhe für Anleger aus.

Der Börsenkurs schoss – bei einem stabilen DAX – „über Nacht“ erdrutschartig nach unten. Dieser Absturz verfestigte sich am heutigen Tage in ähnlichem Ausmaß. Damit ist die Aktie von ihrem Hoch im Sommer (Spitze 254,50 €) auf einen Wert von aktuell etwa 110,– € gefallen.

Der Skandal um Abgaswert-Manipulationen im US-Markt trifft den Konzern ins Mark.

Unserer Auffassung als renommierte Fachanwaltskanzlei im nationalen wie internationalen Bank- und Kapitalmarktrecht nach hat die Volkswagen AG mit diesem – inzwischen eingeräumten – Verhalten Schadensersatzansprüche in Milliardenhöhe ausgelöst, welche ihre Aktionäre und Anleger einfordern sollten.

Die Strafzahlungen, die dem DAX-Konzern drohen, könnten – je nach dem finalen Ergebnis der Ermittlungen der US-Umweltbehörde EPA – ein Volumen von über 18 Milliarden US-Dollar erreichen.

Betroffen: Groß-, Klein- und institutionelle Anleger, Zertifikate-Inhaber – und sogar das Land Niedersachsen!

„Wir sind überzeugt, es sind auch Schadensersatzansprüche der Aktionäre und Anleger gegen VW entstanden“, so Helge Petersen, Fachanwalt im Bank- und Kapitalmarktrecht und Kanzleiinhaber. „Der Konzern ist seinen Verpflichtungen zur Abgabe von Kapitalmarktinformationen (Ad-Hoc-Mitteilungen) nicht nachgekommen und hat sowohl das jahrelang praktizierte, hochriskante Verhalten in Bezug auf die Manipulation von Abgaswerten als auch die Einleitung der Untersuchungen diesbezüglich durch US-Behörden verschwiegen. Wir folgern daraus einen Verstoß gegen geltendes Kapitalmarktrecht, Informationsverpflichtungen nach dem Wertpapierhandelsgesetz wurden missachtet und unterlassen“, so Petersen weiter.

„Die Anlegerschaft des Konzerns ist breit gefächert“, weiß der erfahrene Fachanwalt. „Klein- und Zertifikate-Anlegern, institutionellen Anlegern, Pensionsfonds und nicht zuletzt dem Land Niedersachsen als Großaktionär dürften verheerende Anlageschäden entstanden sein, die über das KapMuG-Verfahren, welches wir als kostengünstigere Alternative zu einer Vielzahl von Einzelverfahren nun anstreben, regulierbar sein sollten.“

Auch Porsche im Sog der Kurseinbrüche

Ein weiterer Sturz der Kurse ist zu befürchten, denn schon jetzt formieren sich Anleger, Zertifikate- und Optionsschein-Inhaber. Ungemach droht weiter von Seite der Aktionäre des Autoherstellers Porsche. Sein Kurs ist eingebrochen, da er nach unseren Nachforschungen eine gewaltige Anzahl an VW-Anteilen hält, so dass auch von dieser Seite eine Klagewelle gegen VW zu erwarten ist.

VW-Abgas-Skandal: Haben Sie Kursverluste erlitten?

Sind Sie als Anleger, Aktionär, Inhaber von Zertifikaten oder Optionsscheinen betroffen vom Kursverlust der Unternehmen? Dann sollten Sie Ihren Fall einem auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwalt übermitteln. Die Anwälte von Helge Petersen & Collegen prüfen für Sie im Rahmen einer unverbindlichen und kostenfreien Ersteinschätzung, welche Ansprüche bestehen. Da wir von einer rein formellen Anspruchsdurchsetzung ausgehen, ist eine persönliche zeitliche Belastung durch ein Verfahren für Sie im Grunde nicht gegeben. Wir rufen alle betroffenen Anleger auf, uns ihren individuellen Fall zur Prüfung zu übermitteln.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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