Volkswagen-Musterverfahren – Bekanntmachungsbeschluss gefasst!

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Am 25.05.2016 hat das Landgericht Braunschweig wie erwartet die Bekanntmachungsbeschlüsse nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) erlassen. Eine Veröffentlichung der Feststellungsbegehren der Kläger und der Volkswagen AG wird in Kürze im Bundesanzeiger erfolgen.

Unterlassene Ad-hoc-Mitteilung nach dem WpHG

In diesem Verfahren werden im Anschluss die Fragen rund um die aktienrechtliche Haftung der Volkswagen AG im Zusammenhang mit dem Unterlassen der Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) geprüft. Derzeit deuten viele Hinweise auf eine Kenntnis des Vorstands von den Manipulationen der Dieselsoftware im Jahre 2014 hin. Der damalige Vorstandsvorsitzende Herr Winterkorn dürfte möglicherweise aufgrund einer internen E-Mail frühzeitig von den Vorwürfen der amerikanischen Umweltbehörde erfahren haben. Des Weiteren wird im Musterverfahren voraussichtlich geklärt werden, zu welchem Zeitpunkt die amerikanische Umweltbehörde sich an den Volkswagen-Konzern gewandt hat.  

Attraktives Chance/Risikoverhältnis im Musterverfahren

Betroffene Aktionäre haben im Anschluss die Möglichkeit, ihre Ansprüche mit einem attraktiven Chance/Risikoverhältnis im Rahmen einer Anmeldung an das Musterverfahren geltend zu machen. Dieses Verfahren (sog. Sammelklage) ist im Vergleich zum ordentlichen Klageverfahren mit geringeren Gerichts- und Anwaltsgebühren verbunden. Allerdings sind die Anleger an die Feststellunganträge des Verfahrens gebunden. Weitergehende Ansprüche (etwa aus dem Kauf von Derivaten) müssen aller Voraussicht nach im Rahmen der Individualklage geltend gemacht werden.

Kurze Verjährung der Ansprüche

Da eine Verjährung der Ansprüche zum September 2016 droht, sollten betroffene Aktionäre ihre Ansprüche im Vorfeld prüfen lassen und eine Teilnahme am Musterverfahren in Betracht ziehen. In Kürze werden weitere Einzelheiten vom Landgericht Braunschweig veröffentlicht werden.

Gerne können Sie mich hinsichtlich einer kostenfreien Einschätzung der Erfolgschancen Ihres Falles ansprechen.

Roman Podhorsky
Rechtsanwalt


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