Vom VW-Skandal betroffen? Sichern Sie sich jetzt Ihre Rechte!

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Ich unterstütze Sie sofort und zuverlässig bei sämtlichen Fragen rund um den Abgasskandal und den CO2-Skandal sowie dessen Folgen für Autokäufer von VW, Seat, Audi, Skoda.

Seit September 2015 öffentlich wurde, dass Volkswagen bei einer Vielzahl seiner Dieselmodelle niedrigere Abgaswerte angegeben hat als es dem tatsächlichen Schadstoffausstoß entspricht, stellt sich für Sie als Autokäufer die Frage, welche Ansprüche sowohl gegen den Fahrzeughändler als auch gegen den Hersteller bestehen.

Als Sache unterliegt Ihr Fahrzeug dem Sachmängelgewährleistungsrecht, mit der Folge, dass dem Fahrzeughändler als Ihr Vertragspartner zunächst unter Fristsetzung die Gelegenheit zur Mangelbeseitigung eingeräumt werden muss.

Kann der Fahrzeughändler den Mangel nicht beseitigen, so kann das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder bei erheblichen Abweichungen auch das Recht auf Rücktritt und Rückabwicklung des gesamten Kaufvertrages bestehen.

Soweit dem Fahrzeughändler sogar ein Verschulden nachgewiesen werden kann, kämen auch Ansprüche auf Schadensersatz in Betracht.

Bei sämtlichen Ansprüchen ist die bislang erfolgte Nutzung des Fahrzeuges allerdings zu berücksichtigen.

Volkswagen hat sich nunmehr dazu bekannt, den tatsächlichen Schadstoffausstoß durch den Einsatz von entsprechender Software vorsätzlich manipuliert zu haben.

Da Volkswagen als Hersteller insoweit schuldhaft gehandelt hat, kommen gesetzliche Ansprüche in Betracht. Der Schaden kann darin bestehen, dass das Fahrzeug mit falschen Abgaswerten einen geringeren Wert bzw. Wiederverkaufswert hat oder kostenauslösende Änderungen an dem Fahrzeug vorgenommen werden müssen.

Sollten schließlich die von Volkswagen angegebenen niedrigen Verbrauchs- und Abgaswerte für Sie kaufentscheidend gewesen sein, ist auch an eine komplette Rückabwicklung des Kaufvertrages zu denken.

Um jedoch die Ansprüche gegen den Fahrzeughändler oder den Hersteller erfolgsversprechend geltend machen zu können, ist zu berücksichtigen, dass diese Ansprüche gegenüber dem Fahrzeughändler in der Regel innerhalb von 2 Jahren und im Falle der Arglist gegenüber dem Hersteller innerhalb von 3 Jahren verjähren.

Als betroffener Autokäufer können Sie Ihre Ansprüche selbst und ohne anwaltliche Hilfe sichern. Hierfür haben wir für Sie ein Musterschreiben bereitgestellt, welches Sie kostenfrei von unserer Internetseite herunterladen können.

Mit diesem Musterschreiben können Sie Ihren Fahrzeughändler und den Hersteller auffordern, die Mängel an Ihrem Fahrzeug kostenlos zu beseitigen und eine hierdurch etwaig eingetretene Wertminderung auszugleichen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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