Von Appen/Jens Abmahnung für 1. FC Union – Verkauf Aufkleber

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In dem uns vorliegenden Fall mahnt die Kanzlei von Appen/Jens für den 1. FC Union Berlin den Verkauf von Aufklebern mit dem Vereinsemblem ab.

Der Abmahnende trägt vor, Inhaber der Wortmarke „1.FC Union Berlin e.V.“, beim DPMA unter den Nummern 302010056771 und 009458746 eingetragen sowie der Wort-Bildmarke „Emblem“, beim DPMA unter den Nummern 1188133 und 302010056770 eingetragen, zu sein. Außerdem sei gem. § 12 BGB die Bezeichnung „1. FC Union Berlin“ als Geschäftsbezeichnung und als Name geschützt.

Dem Abgemahnten wird der unautorisierte Verkauf von Aufklebern mit Verwendung der Unternehmensmarke vorgeworfen. Durch diesen Verkauf würde der Abgemahnte die Markenrechte des Vereins verletzen. Daraus würden sich Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche für den Abmahnenden ergeben. Der Inhalt der Aufkleber sei zudem herabwürdigender Natur.

Gestellte Forderungen

Der Abmahnende macht unter anderem folgende Forderungen geltend:

  • Unterlassung der Rechtsverletzung

Das heißt, die Abmahnende verlangt, den Verkauf der Aufkleber sofort einzustellen.

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Das heißt, der Abgemahnte soll sich durch die Unterzeichnung verpflichten, es zu unterlassen das Logo des 1. FC Union Berlin zu verwenden, insbesondere zur Kennzeichnung, zur Bewerbung, zur Herstellung und zum Verkauf besagter Aufkleber.

Weiterhin verpflichtet sich der Unterzeichner, es zu unterlassen das Unternehmenskennzeichen und das Logo des 1. FC Union herabzuwürdigen oder zu diffamieren. Dabei wird auf die Gefahren, die die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung für den Unterlassungsschuldner berge, hingewiesen.

  • Zahlung der Abmahnkosten

Das heißt, dass der Abgemahnte die Kosten der Inanspruchnahme der Kanzlei von Appen/Jens i. H. v. 1.531,90 € tragen soll. Die Kosten ergeben sich aus einem von der Abmahnenden errechneten Streitwert von 50.000 €.

Was ist zu tun?

Wenn Sie eine Abmahnung dieser Art erhalten haben, ist es zunächst wichtig sich durch den Ton der Abmahnung zu keinen überstürzten Handlungen hinreißen zu lassen. Sie sollten die Abmahnung schnellstmöglich von einem fachkundigen Anwalt prüfen lassen und dabei insbesondere Augenmerk auf die Höhe des Streitwerts und die oftmals zu weitgefasste Unterlassungserklärung legen lassen.

Die Kanzlei Hämmerling & von Leitner-Scharfenberg vertritt bundesweit Mandanten gegen markenrechtliche Abmahnungen. Unser Team verfügt im Bereich Markenrecht über jahrelange Erfahrungen. Wir beraten Sie kompetent und zuverlässig. Gerne sehen wir uns Ihren Fall näher an. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich per Telefon oder E-Mail.


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