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„Vorbereitung Klageverfahren“ durch Waldorf Frommer Rechtsanwälte - was kommt noch?

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Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die Filme „AO – Der letzte Neandertaler (Film)“ und „Das Chaos Experiment (Film)“ namens der Tiberius Film GmbH & Co. KG, aus dem Jahre 2011 – kommt nun die Klage?

Illegales Tauschbörsenangebot zu Lasten unserer Mandantschaft – Vorbereitung Klageverfahren – Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die Filme „AO – Der letzte Neandertaler (Film)“ und „Das Chaos Experiment (Film)“ namens der Tiberius Film GmbH & Co. KG. Diese Formulierung nutzen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer um den abgemahnten Anschlussinhabern zu signalisieren, dass es nunmehr im Jahre 2014 langsam eng werden kann.

Was war geschehen?

Im Jahre 2011 erhielt der Anschlussinhaber eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer für die Filme „AO – der letzte Neandertaler“ und „Das Chaos Experiment“. Vorgeworfen wurde ihm, dass über seine Internetverbindung die beiden Filme über Tauschbörsen im Internet verbreitet wurden. Wegen dieser Urheberrechtsverletzung wurde er zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung einer Vergleichssumme für beide Filme in Höhe von EUR 1.566,00 aufgefordert. Der abgemahnte Anschlussinhaber ignorierte sowohl die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung als auch zur Zahlung der angebotenen Vergleichssumme.

Seit 2011 ließ die abmahnende Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer nicht locker, bis der Anschlussinhaber Anfang Juni 2014 mit dem Schreiben „Vorbereitung Klageverfahren“ von Waldorf Frommer nunmehr nochmals aufgefordert wird, die Ansprüche zu erfüllen, andernfalls würde die Rechtanwaltskanzlei Waldorf Frommer die Ansprüche einklagen.
Mit dem Schreiben „Vorbereitung Klageverfahren“ steht der Anschlussinhaber im Jahre 2014 wieder vor der Entscheidung, ob er wegen des Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung über seine Internetverbindung aus dem Jahre 20111 eine gerichtliche Auseinandersetzung mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer zu führen breit ist.

Klagen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer wirklich?

Jedenfalls sollte der Anschlussinhaber, nur weil er bisher folgenlos die Aufforderungsschreiben ignoriert hat, die Ankündigung „Vorbereitung Klageverfahren“ durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer als bloßen „Bluff“ abtun. Die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer ist dafür bekannt, dass diese in hoher Anzahl Gerichtsverfahren wegen Urheberrechtsverletzungen auch nur für ein Filmwerk führt. Der Anschlussinhaber kann sich auch nicht darauf verlassen, dass die Rechtsanwälte nur noch München klagen.

Insbesondere bei mehrfachen Abmahnungen steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Angelegenheit gerichtlich geklärt wird. Denn solchen Mehrfachabmahnungen erhöhen den Streitwert, was einen Rechtsstreit für die abmahnenden Rechtsanwälte lohnender macht.

Gleichzeitig sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass der abgemahnte Anschlussinhaber nachweisen kann, dass die Rechtsverletzung nicht über seine Internetverbindung stattgefunden hat. Denn, wenn dem Internetanschluss nur zwei unterschiedliche dynamische IP-Adressen zu geordnet wurden, „müssen Zweifel an der Richtigkeit der Ermittlung schweigen“ - so das OLG Köln (OLG Köln, Urteil v. 16.05.2012, Az. 6 U 239/11). Seitdem die Kanzlei Waldorf Frommer nicht mehr ausschließlich in München klagen kann, weil der fliegende Gerichtsstand abgeschafft wurde, liegt zwar die Frequenz der Klagen wohl nicht mehr bei mehreren tausend im Jahr, aber uns liegen schon einige Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer vor, die bundesweit eingereicht wurden.

Was sollte der von Waldorf Frommer abgemahnte Abschlussinhaber wissen?

Als Täter oder Störer eine Rechtsverletzung haftet der Anschlussinhaber aber nur dann, wenn er die Rechtsverletzung auch zu vertreten hat. Ohne weitere Angaben zum Sachverhalt gilt zu Lasten des Anschlussinhabers immer die tatsächliche Vermutung, dass er die Rechtsverletzung zu vertreten hat (BGH NJW 2010, 2061 ff. – „Sommer unseres Lebens“).

Von dem Anschlussinhaber wird daher erwartet und verlangt, dass er Tatsachen vorträgt, welche diese tatsächliche Vermutung widerlegen. Ein Schweigen über die Umstände der Rechtsverletzung kann daher zu Lasten des Anschlussinhabers wirken. Die Morpheus-Entscheidung des BGH vom 15. November 2012 – I ZR 74/12 „Morpheus“ ist aber ebenso positiv ausgefallen wie die „BearShare“-Entscheidung des BGH vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12 „BearShare“. In den letzten beiden Entscheidungen wurde (verkürzt) konstatiert, dass volljährige Familienmitglieder nicht „überwacht“ werden müssen und es bei minderjährigen Familienmitgliedern ausreicht, diese über das Verbot von Tauschbörsen zu belehren. Beachtet werden muss aber, dass die auch minderjährigen Täter natürlich im Anschluss in Anspruch genommen werden können. Daher ist es sinnvoll den Fall immer zuerst mit einem versierten Anwalt zu besprechen.

Was ist nach einer Waldorf Frommer Mahnung bei einer Mehrfachermittlung zu tun?

Dem Anschlussinhaber ist hier eindringlich zu raten, zumindest mit einer modifizieren Unterlassungserklärung zu antworten. Wegen der Mehrfachermittlung dürfte das Gericht ohnehin davon ausgehen, dass die Rechtsverletzungen über den Anschluss stattgefunden haben. Ohne modifizierte Unterlassungserklärung geht der Anschlussinhaber ein unnötiges Klagerisiko ein. Ein zusätzlicher Rechtsstreit um den Unterlassungsanspruch erhöht den Streitwert um mehrere tausend Euro. „Vorbereitung Klageverfahren“ bedeutet im Übrigen nicht, dass es nun automatisch zu einem Klageverfahren kommt. Der Anschlussinhaber hat hier – wahrscheinlich letztmalig – immer noch die Möglichkeit die Angelegenheit mit Waldorf Frommer außergerichtlich zu sinnvollen Bedingungen ohne Gerichtsverfahren zu beenden. Mit einer an den speziellen Einzelfall ausgerichteten Argumentation kann die angebotene Vergleichssumme teilweise in ganz beträchtlicher Höhe reduziert werden. Durch eine professionelle Verteidigung könnte zudem die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer selber auch ins Nachdenken geraten, ob das Risiko einer gerichtlichen Auseinandersetzung für die Klagepartei sinnvoll ist. Möglicherweise erreicht man so ein Ergebnis, mit dem beide Seiten leben können. Ist jedoch die Klage bei Gericht erst mal eingereicht, dann ist die Möglichkeit einer kostengünstigen Erledigung zwar noch möglich aber deutlich schwieriger.

Informieren Sie sich über die beste Verteidigungsstrategie - rufen Sie an!

Das Stichwort „Vorbereitung Klageverfahren“ sollte der abgemahnte Anschlussinhaber zum Anlass nehmen, zu prüfen, ob er bisher die optimale gewählte Verteidigungsstrategie gewählt hat oder, ob hier noch Verbesserungsmöglichkeiten bestehen. Die ist bei der Strategie „Aussitzen und Ignorieren“ immer der Fall.

Bei Abmahnungen durch die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer aber auch für Klageverfahren gegen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer stehen wir Ihnen im Rahmen einer kostenfreien telefonischen Ersteinschätzung über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Risiken gerne zur Verfügung.


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