Vorbörsliche Aktien: Vorsicht bei dem Zeichnen vorbörslicher und neuer Aktien: Bafin warnt vor Betrugsgefahr.

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1. Einführung: Vorbörsliche Aktien, IPOs und Betrugsthematiken

Der Handel mit vorbörslichen Aktien und die Teilnahme an Börsengängen (Initial Public Offerings, IPOs) sind für Anleger oft attraktiv, da sie die Möglichkeit bieten, früh in potenziell erfolgreiche Unternehmen zu investieren. Allerdings birgt dieser Markt auch Risiken, insbesondere im Hinblick auf Betrugsgefahren. 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt regelmäßig vor den Risiken unerlaubter Geschäfte und Marktmanipulationen, die gerade in diesem Segment eine Rolle spielen können.

2. Vorbörsliche Aktien und IPOs: Begrifflichkeiten und Ablauf

Vorbörsliche Aktien sind Anteile an Unternehmen, die vor ihrem offiziellen Börsengang gehandelt werden. Dieser Handel findet außerhalb der regulären Börsen statt und ist oft weniger transparent.

IPOs bezeichnen den Prozess, bei dem ein Unternehmen erstmals Aktien an einer Börse zum öffentlichen Handel anbietet. Dies ist ein komplexer und regulierter Prozess, der in mehreren Schritten abläuft, von der Ankündigung über das Bookbuilding bis hin zur eigentlichen Platzierung der Aktien am Markt.

Insbesondere der letzte Schritt, namentlich der "ordentliche" Börsengang wird bei betrügerischen Unternehmen nicht vollzogen, sondern immer wieder hinausgezögert.


3. Das Anbieten und Bewerben vorbörslicher Aktien als "bevorzugter" Bezug

Anbieter vorbörslicher Aktien locken oft mit dem Versprechen eines bevorzugten Bezugs. Sie suggerieren, dass Anleger durch den frühen Einstieg überproportional von späteren Kurssteigerungen profitieren können. 

Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, da solche Angebote oft nicht ausreichend reguliert sind und ein hohes Risiko für Betrug besteht.

Denn gerade dieser Bereich ist noch unreguliert und unterliegt nicht der Kontrolle der Aufsichtsbehörden.


4. Hinweise und Merkmale für unseriöse oder betrügerische Anlagen

Die BaFin und andere Aufsichtsbehörden veröffentlichen regelmäßig Warnungen vor unseriösen Anbietern. Zu den Warnsignalen gehören:

  • Fehlende Transparenz: Unklare Informationen über das Unternehmen, seine Geschäftstätigkeit und die Risiken der Anlage.
  • Unerlaubte Geschäfte: Angebote ohne die erforderliche staatliche Erlaubnis.
  • Marktmanipulation: Unlautere Kaufempfehlungen und manipulierte Aktienkurse.
  • Verletzung der Prospektpflicht: Fehlende oder irreführende Prospekte, die wesentliche Informationen enthalten sollten.


5. Fazit: Vorsicht und gründliche Prüfung

Investitionen in vorbörsliche Aktien und vor IPOs können attraktiv sein, bergen jedoch auch erhebliche Risiken. 

Anleger sollten stets die Seriosität der Angebote prüfen und sich über die Risiken bewusst sein. 

Vorsorglich sollte hier vor einer größeren Investition und Geldanlage ein fachkundiger Rechtsanwalt beratend hinzugezogen werden.



Dieser Artikel stellt keine konkrete und individuelle Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich einen groben Erstüberblick über die geschilderte und sehr komplexe rechtliche Materie. Rechtliche Sicherheit für Ihre konkrete Fallkonstellation können Sie nur durch abgestimmte Prüfung und Beratung eines fachkundigen Rechtsanwalts erhalten. 


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