Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehensablösung – OLG Schleswig-Holstein entscheidet zugunsten der Verbraucher

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Vorzeitige Darlehensablösungen können teuer werden, insbesondere wenn Banken Vorfälligkeitsentschädigungen verlangen. Doch ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Schleswig-Holstein vom 21. Dezember 2023 (Aktenzeichen: 5 U 107/23) zeigt, dass nicht alle Forderungen der Banken rechtens sind. In diesem Fall verurteilte das Gericht eine Bank zur Rückzahlung von 17.797,14 Euro an zwei Verbraucher.

Hintergrund des Rechtsstreits: Immobilienfinanzierung und vorzeitige Ablösung des Darlehens

Im Dezember 2017 schlossen zwei Verbraucher einen Darlehensvertrag ab, um eine Immobilie zu finanzieren. Bereits 2018 entschieden sich die Darlehensnehmer für einen Verkauf der Immobilie und beantragten eine vorzeitige Auflösung des Darlehens. Der Vertrag enthielt eine Regelung zur Vorfälligkeitsentschädigung, die von verschiedenen Faktoren abhängig war, darunter der Zeitpunkt des Ablaufs der Zinsbindung.

Bank verlangt hohe Vorfälligkeitsentschädigung

Die Bank stellte den Verbrauchern eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von 17.797,14 Euro in Rechnung. Zunächst zahlten die Verbraucher den Betrag vorbehaltlos, änderten jedoch später ihre Meinung. Sie monierten unzureichende Vertragsinformationen zur Berechnung, da eine vorzeitige Kündigung nicht berücksichtigt wurde. Die Bank widersprach, unterlag jedoch vor dem Landgericht. In der Berufung vor dem OLG versuchte sie ihr Glück erneut.

OLG: Unzureichende Aufklärung durch die Bank

Das OLG entschied zu Gunsten der Kläger und erklärte, dass die Klausel die Verbraucher nicht ausreichend aufklärte. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung war laut Vertrag vom "Ablauf der Zinsbindung" abhängig. Ein vernünftiger Verbraucher geht davon aus, dass dies sich auf die gesamte Zinsbindung im Vertrag bezieht. Da die vorzeitige Kündigungsmöglichkeit nicht berücksichtigt wurde, waren die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht korrekt. Daher haben die Verbraucher Anspruch auf die Rückzahlung von 17.797,14 Euro. Eine Revision ist noch möglich.

Fazit: Verbraucherrechte gestärkt durch klare Aufklärung

Dieses Urteil des OLG Schleswig-Holstein stärkt die Rechte von Verbrauchern bei vorzeitiger Darlehensablösung. Kreditnehmer sollten darauf achten, dass alle relevanten Informationen zur Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen transparent und verständlich im Vertrag festgehalten sind. Bei Unsicherheiten empfiehlt sich die rechtliche Beratung, um unangemessenen Forderungen entgegenzutreten und mögliche Rückzahlungsansprüche geltend zu machen.

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