Vorfälligkeitsentschädigung - Widerruf Darlehensvertrag

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Vorfälligkeitsentschädigung sparen – Bankkunden haben unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Vorfälligkeitsentschädigung zu sparen oder von der Bank zurückzufordern.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird immer dann fällig, wenn ein Kredit vorzeitig gekündigt wird. Wollen Bankkunden aus ihrem Darlehensvertrag aussteigen, erheben Kreditinstitute eine Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz. Damit soll der Refinanzierungsschaden und Margenschaden des Kreditinstituts ausgeglichen werden. Der Refinanzierungsschaden ist die Differenz zwischen den Zinssätzen beim Abschluss des Darlehensvertrages und den Zinssätzen bei der vorzeitigen Darlehensrückzahlung.

Da durch die Maßnahmen der EZB die Zinsen stark gesunken sind, laufen bei der Bank Verluste auf. Das Geld kann nur zu einem schlechteren Zinssatz angelegt werden. Der Margenschaden betrifft die Verluste, die der Bank entstehen, wenn ein Kreditnehmer nicht die vereinbarten Zinseinnahmen leistet. Falls die Bank den Darlehensvertrag z.B. wegen versäumten Zahlungen kündigt, kann sie einen Erfüllungsschaden verlangen. Dieser ist eine Form der Vorfälligkeitsentschädigung.

Bei einer fehlerhaft formulierten Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag entfällt die Pflicht für den Bankkunden, die Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, wie die Widerrufsbelehrung formuliert sein muss, damit Banken und Sparkassen die Vorfälligkeitsentschädigung verlangen dürfen.

Ca. 80% der Darlehensverträge in den Jahren bis 2010 war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und damit ungültig. In über 50% der Fälle wird die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung falsch berechnet und zu hoch angesetzt.

Vorfälligkeitsentschädigung durch Widerruf des Kreditvertrages sparen

Eine Umschuldung kann unter Umständen ohne Vorfälligkeitsentschädigung erfolgen. Bankkunden können die aktuell niedrigen Kreditzinsen nutzen und die teilweise Rückerstattung der bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung fordern.

Auch die Nichtabnahmeentschädigung bei Forward-Darlehen lässt sich vermeiden. Die Übernahme der Kosten von der eigenen Rechtsschutzversicherung sollte vorab geklärt werden. Bei Darlehen, die eine Laufzeit von mehr als 2 Jahren haben, spielt die Frage der Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung und das Thema Vorfälligkeitsentschädigung eine finanziell wichtige Rolle. Sollte eine frühzeitige Ablösung der Darlehenssumme in Frage kommen, ist betroffenen Bankkunden zu raten, professionelle Unterstützung eines Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen, da viele Banken und Sparkassen erst dann einem Widerruf zustimmen.

In welchen Fällen ist die Vorfälligkeitsentschädigung zu leisten?

Dem Darlehensgeber, der finanzierenden Bank, entsteht dann ein finanzieller Verlust, wenn sich der Bankkunde dazu entscheidet, seinen Darlehensvertrag vorzeitig zu kündigen und die restliche Darlehenssumme zurück zu zahlen. Als Entschädigung für diesen finanziellen Schaden ist vom Kreditnehmer eine Vorfälligkeitsentschädigung zu erbringen. Für den Darlehensnehmer ist es wichtig, eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung ohne Konsequenzen durchführen zu lassen, um den geeigneten Zeitpunkt für die Ablösung des Darlehens bestimmen zu können. Die Vorfälligkeitsentschädigung muss dann geleistet werden, sobald der Kreditnehmer den Darlehensbetrag vollständig an die Bank oder Sparkasse bezahlt hat.

Da die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung mehrere zehntausend Euro betragen kann, ist nicht jede Rückzahlung des Kredites vor geplanten Ablauf günstiger als den Kreditvertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt laufen zu lassen. Der Darlehensvertrag gilt erst dann als beendet, wenn der Bankkunde die Vorfälligkeitsentschädigung in vollem Umfang geleistet hat.

Muss die Bank eine frühzeitige Darlehensrückzahlung akzeptieren?

Eine vorzeitige Rückzahlung der restlichen Darlehenssumme muss von der Bank oder Sparkasse nicht ohne Weiteres angenommen werden. Das Kreditinstitut kann auch ablehnen und stimmt manchmal nur aus Kulanzgründen zu. Der BGH hat aber folgende Fälle festgesetzt, in denen eine Vorzeitige Ablösung des Darlehens vom Kreditnehmer gefordert werden kann.

  • Verkauf der mit dem Darlehen belasteten Immobilie
  • Erhöhung des Darlehensbetrages

Falls ein Antrag bei der Bank auf Erhöhung des Darlehens eingereicht und von diesem abgelehnt wird, steht es dem Bankkunden frei, das bisherige Darlehen ohne Zustimmung des Darlehensgebers sofort auszugleichen. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bleibt die Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auch in diesen Fällen obligatorisch. Es macht also Sinn, vor Antragstellung vorab eine unabhängige Beratung in Anspruch zu nehmen, um in der Geschäftsbeziehung mit seiner Bank alle Optionen offen zu halten.

Fälle, in denen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht gezahlt werden muss

Ablösung des Darlehens ab 10 Jahren

Darlehen ab 10 Jahren können ohne Vorfälligkeitsentschädigung abgelöst werden. Die Rückzahlung muss dabei innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf der Laufzeit der ersten 10 Jahre erfolgen. Der Beginn der 6-monatigen Frist berechnet sich ab dem Datum, an dem der Darlehensbetrag vollständig an den Darlehensnehmer ausbezahlt wurde.

Kündigung Darlehensvertrag durch die Bank

Sollte der Kreditnehmer Kreditraten nicht bezahlen oder es nicht möglich sein, eine Einigung über verlässliche Ratenzahlungen in der Zukunft zu vereinbaren, kann der Darlehensvertrag durch die Bank gekündigt werden. Die Kündigung des Kredits wird so behandelt, als hätte der Darlehensnehmer den Darlehensbetrag frühzeitig vollständig bezahlt. Der Kreditnehmer muss also neben der vollständigen Zahlung des restlichen Darlehensbetrages auch die Vorfälligkeitsentschädigung leisten. Diese berechnet sich nach dem Zeitpunkt der Kündigung des Darlehens. Sollte der Kreditnehmer Schwierigkeiten haben, die noch offene Darlehenssumme zurückzuzahlen und ist eine Anschlussfinanzierung nicht gesichert, geht in der Regel die Immobilien in das Eigentum der Bank über. Die Vorfälligkeit fällt in der Form des Erfüllungsschadens an. Spätestens dann sollte ein Rechtsanwalt im Immobilienrecht hinzugezogen werden und geprüft werden, ob eine Rechtsschutzversicherung für solche Fälle abgeschlossen wurde.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung und Widerruf Darlehensvertrag

Ist die von der Bank verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft, kann der Darlehensvertrag jederzeit vorzeitig abgelöst oder gekündigt werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dabei nicht an. Aufgrund der sehr genauen rechtlich definierten Vorgaben darüber, welche Informationen in welcher Art in der Widerrufsbelehrung enthalten sein müssen, weichen viele in den Jahren 2002-2010 von Banken und Sparkassen verwendeten Widerrufsbelehrungen von diesem Standard ab. Die Widerrufsbelehrung ist dann unvollständig und fehlerhaft. Die entsprechende Regelung in diesen Verträgen zur Vorfälligkeitsentschädigung ist gegenstandslos und gilt als ersatzlos gestrichen.

Rückerstattung einer bereits geleisteten Vorfälligkeitsentschädigung

Falls Sie Ihren Kreditvertrag in der Vergangenheit mit Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung beendet haben, lohnt sich eine Überprüfung des Darlehensvertrages. Bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung muss die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung an den ehemaligen Darlehensnehmer von der Bank erstattet werden.

Es reichen bereits kleinere Fehler in der Formulierung der Widerrufsbelehrung und die die Forderung nach der Vorfälligkeitsentschädigung entfällt, wenn der Widerruf des Vertrages erklärt wird. Der von Ihnen beauftragte Rechtsanwalt wird auf eine Terminvereinbarung für die Rückerstattung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Ihr Kreditinstitut hinwirken. Auch bei der falschen Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung durch Ihre Bank oder Sparkasse sollte ein Anwalt eingeschaltet werden. So können Sie Ihr Recht auf die Rückzahlung des zu viel bezahlten Betrages auch noch nach Darlehensende durchsetzen.



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