Vorladung als Beschuldigter erhalten: 3 goldene Regeln

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Ich habe eine Vorladung erhalten. Was soll ich tun?


1. Ruhe bewahren

2. Aussage verweigern

3. Verteidiger kontaktieren


Wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, ist die schriftliche Vorladung noch eine der angenehmeren Arten, davon zu erfahren. Die Post von der Polizei, dem Zoll oder anderen Ermittlungsbehörden löst zwar oft Panik aus, bedeutet aber zunächst nur, dass ein Verdacht gegen Sie vorliegt. Es ist also bis jetzt noch nichts Schlimmes passiert und Sie haben es in der Hand dafür zu sorgen, dass das auch möglichst so bleibt.


Wie soll ich darauf reagieren? Muss ich antworten oder sogar hingehen?

Grundsätzlich gilt: als Beschuldigter müssen Sie gar nichts, vor allem nicht mit den Ermittlungsbehörden kooperieren. Sie dürfen sich zu den Vorwürfen äußern, sind dazu aber nicht verpflichtet. Lassen Sie sich auch von bedrohlich klingenden Formulierungen und Äußerungsfristen nicht einschüchtern. Alles, was Sie bei der Polizei aussagen, wird registriert und kann und wird später gegen Sie verwendet werden. Machen Sie sich also nicht leichtfertig durch eine vorschnelle Aussage zum Beweismittel gegen sich selbst.


Die Beamten, die Sie vernehmen möchten, sind nicht nur ein Profis, sie haben dazu auch noch einen immensen Wissensvorsprung: sie kennen das gesamte Verfahren, alle Zeugenaussagen und alle anderen Beweismittel. Es ist für sie ein Leichtes, genau die Informationen von Ihnen zu bekommen, die sie für ihre Ermittlungen benötigen. Sie als Beschuldigter dagegen haben diesen Überblick naturgemäß (noch) nicht; es ist also kaum vorhersehbar, wie Ihre Aussage (und wenn sie noch so gut und ehrlich gemeint ist) zu den Ermittlungen passt und ob sie Sie entlastet, oder die Sache möglicherweise sogar noch verschlimmert. Die Gefahr, sich in Widersprüche zu verwickeln, ist groß. Selbst wenn Sie tatsächlich unschuldig sind, kann eine unbedachte Aussage einen eigentlich nur vagen Verdacht erst erhärten. 


Besser: Verteidiger kontaktieren.

Das hört sich unfair an? Ist es auch. Es muss zuerst Waffengleichheit hergestellt werden. Dabei hilft Ihnen unser Team aus auf das Strafrecht spezialisierten Rechtsanwälten: ein erstes und unverbindliches Gespräch ist bei uns meist noch am selben Tag möglich. Wir besprechen zunächst den Sachverhalt, klären alle Ihre Fragen und stecken die Eckdaten Ihrer Zusammenarbeit mit uns ab – dann kann es losgehen. Wir sagen den Vernehmungstermin für Sie ab und beantragen Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst wenn alle Informationen daraus auch bei Ihnen angekommen sind, befinden Sie sich wieder auf Augenhöhe. Wir können jetzt das weitere Vorgehen für Sie planen und eine Verteidigungsstrategie erarbeiten, mit der wir Ihre Interessen bestmöglich wahren.


Wirke ich nicht schuldig, wenn ich einen Anwalt einschalte?

Nein. Diese Sorge ist naheliegend, aber unbegründet. Es ist Ihr gutes Recht, jederzeit einen Anwalt einzuschalten und das kann auch nicht gegen Sie verwendet werden. Es ist dazu auch durchaus üblich, schon früh einen Strafverteidiger zu beauftragen. In bestimmten Fällen schreibt das Gesetz sogar vor, dass Sie einen Verteidiger haben müssen.


Jetzt Termin vereinbaren!

Wir verteidigen Sie ohne Kompromisse in allen Strafsachen und in allen Instanzen – deutschlandweit. Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, erreichen Sie uns telefonisch, per E-Mail oder Kontaktformular für ein unverbindliches Beratungsgespräch. In den meisten Fällen ist ein Gespräch noch am selben Tag möglich; ist die Sache komplizierter, vereinbaren wir einen Termin und nehmen uns Zeit. Schon ein kurzes Telefonat kann Ihnen helfen, Fehler zu vermeiden, die später möglicherweise nicht oder nur noch schwer rückgängig gemacht werden können – sprechen Sie uns an!







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