Vorladung oder Anklage wegen eines Parteiverrates als Amtsträger § 356 StGB

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Sofern Sie als Anwalt oder Rechtsbeistand eine Vorladung oder eine Anklage wegen eines angeblichen Parteiverrates erhalten haben, vertreten wir Sie als Fachkanzlei gern in diesem Strafverfahren.

Was bedeutet der Parteiverrat? (§ 356 StGB)

Der Parteiverrat betitelt das pflichtwidrige Dienen, durch Rat oder Beistand, eines Anwalts oder eines anderen Rechtsbeistandes gegenüber beiden Parteien in derselben Rechtssache, in einer ihm aufgrund seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt oder rechtlicher Beistand anvertrauten Angelegenheiten (§ 356 Abs. 1 StGB).

Dies betrifft auch das zum Nachteil seiner Partei handelt im Einverständnis der Gegenpartei (§ 356 Abs. 2 StGB).

Welche Strafe droht beim Parteiverrat gem. § 356 StGB?

Die Begehung des Parteiverrates durch einen Anwalts oder einen anderen Rechtsbeistand durch das Dienen für beide in einer Rechtssache beteiligten Parteien hat die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren zur Strafe (§ 356 Abs. 1 StGB).

Sofern derselbe im Einverständnis der Gegenpartei zum Nachteil seiner Partei handelt,kommt es zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren (§ 356 Abs. 2 StGB).

Wie verhalte ich mich richtig in dieser Situation?

Aufgrund der unschönen Situation, in welcher Sie sich befinden, sollten Sie unbedingt von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen. Machen Sie keine unüberlegten Fehler, denn es geht um empfindliche Strafen und die berufliche Zukunft.

Als Fachanwälte für Strafrecht vertreten wir Sie gern in diesem Ermittlungsverfahren. Kontaktieren Sie uns zeitnah.


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