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Vorladung wegen sexueller Belästigung (§ 184i StGB) – Was tun? So reagieren Sie richtig und schützen Ihre Rechte

  • 10 Minuten Lesezeit

Der Straftatbestand der sexuellen Belästigung (§ 184i StGB) stellt das unangemessene Berühren in sexueller Absicht unter Strafe – auch ohne Gewalt oder Nötigung.

Laut Gesetz:

„Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt...“

Das bedeutet:

  • Es geht nicht um einvernehmlichen Körperkontakt.

  • Es braucht keine Vergewaltigung, kein Zwingen – bloß eine als sexuell empfundene Berührung, die der oder die Betroffene als belästigend wahrnimmt.

Ein typisches Beispiel:
Jemand legt im Büro einer Kollegin die Hand auf den Rücken oder das Knie – sie empfindet das als übergriffig → Anzeige wegen sexueller Belästigung.

Und: Es reicht, wenn das Opfer sich subjektiv belästigt fühlt. Das macht diesen Vorwurf brandgefährlich für Beschuldigte – gerade wenn Aussage gegen Aussage steht.


Warum eine Vorladung wegen § 184i StGB existenzbedrohend sein kann

Eine Anzeige wegen sexueller Belästigung ist kein Bagatelldelikt – auch wenn § 184i „nur“ bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe androht.

Die wahren Gefahren liegen woanders:

  • Rufschaden: Sie gelten sofort als „übergriffig“, besonders in beruflichen Kontexten

  • Arbeitsrechtliche Konsequenzen: Kündigung oder Suspendierung drohen – oft noch vor dem Urteil

  • Strafrechtlich: Eintrag ins Führungszeugnis bei Geldstrafe über 90 Tagessätzen

  • Gesellschaftlich: Familie, Freundeskreis, Öffentlichkeit – Sie stehen am Pranger

Und das alles schon beim Verdacht, bevor Sie überhaupt angehört wurden!


Typische Konstellationen aus der Praxis

Diese Vorwürfe begegnen uns immer wieder in folgenden Konstellationen:

  • Am Arbeitsplatz: Zwischen Kollegen, Vorgesetzten, Auszubildenden

  • Im öffentlichen Raum: Clubs, Bars, ÖPNV – z. B. angebliches „Streichen am Po“

  • In Schulen und Unis: Lehrer, Trainer oder Dozenten werden beschuldigt

  • Nach Trennungen: Eine Ex-Partnerin erhebt Anzeige aus verletzter Emotion

  • Falsche Beschuldigungen: Aus Neid, Machtspielen oder Racheabsicht

Gerade weil der Vorwurf so leicht zu erheben und schwer zu widerlegen ist, braucht es sofort professionelle Verteidigung.


Was tun, wenn die Polizei Sie zur Vernehmung lädt?

Sie erhalten eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung wegen § 184i StGB?

Dann gilt:

Schweigen – nicht erscheinen – Anwalt beauftragen!

Tun Sie bitte Folgendes NICHT:

  • NICHT zur Polizei gehen

  • NICHT anrufen

  • NICHT schreiben: „Das war ein Missverständnis“

  • NICHT versuchen, sich selbst zu rechtfertigen

Denn jeder Satz kann Ihnen ausgelegt werden – und eine spätere Verteidigung massiv erschweren.


Das sollten Sie stattdessen tun:

  1. Ruhe bewahren – keine Panikhandlungen

  2. Sofort Strafverteidiger einschalten

  3. Wir fordern Akteneinsicht – und erst dann wird überhaupt über eine Aussage entschieden

  4. Sie erhalten von uns eine klare Strategie, wie wir den Vorwurf entkräften


Ihre Rechte als Beschuldigter (§ 184i StGB)

Sie haben das Recht zu schweigen – und das sollten Sie unbedingt nutzen.

Als Beschuldigter in einem Strafverfahren stehen Ihnen insbesondere folgende Rechte zu:

  • Das Recht auf Aussageverweigerung

  • Das Recht auf anwaltliche Vertretung

  • Das Recht auf Akteneinsicht (über den Anwalt)

  • Das Recht auf faire Behandlung

  • Das Recht auf Unschuldsvermutung

Aber: Diese Rechte nutzen Ihnen nur etwas, wenn Sie sie auch aktiv durchsetzen – durch professionelle Verteidigung.


Warum Aussage gegen Aussage kein Freispruch garantiert

Viele Mandanten denken:

„Es steht doch nur Aussage gegen Aussage – also kann mir nichts passieren, oder?“

Falsch.

Die Gerichte sind bei sexuellen Delikten durchaus bereit zu verurteilen, wenn sie der angeblichen Geschädigten glauben – auch ohne objektive Beweise.

Deshalb entwickeln wir bei solchen Vorwürfen maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien, z. B.:

  • Analyse von Widersprüchen

  • Psychologische Glaubhaftigkeitsprüfung

  • Zeugenstrategien und Entlastungsbeweise

  • Rekonstruktion des tatsächlichen Ablaufs

  • Verfahrensfehler oder unzulässige Ermittlungen aufdecken


Welche Strafe droht bei sexueller Belästigung? (§ 184i StGB)

Grundsätzlich sieht § 184i StGB folgende Strafandrohung vor:

Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe

Das bedeutet: Die Strafe kann theoretisch auch „nur“ eine Geldstrafe sein – aber verlassen Sie sich nicht darauf. Denn in vielen Fällen versuchen Gerichte, ein „Zeichen zu setzen“ – gerade bei einem emotional aufgeladenen Vorwurf wie sexueller Belästigung.


Besonders schwerer Fall – Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre

Ein besonders schwerer Fall liegt insbesondere vor, wenn:

  • mehrere Täter gemeinsam handeln

  • eine erhebliche Demütigung des Opfers vorliegt

  • eine besondere Machtposition (z. B. als Chef, Lehrer etc.) ausgenutzt wurde

In diesen Fällen beträgt die Strafandrohung:

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Das bedeutet: Keine Geldstrafe mehr möglich!
Und: In solchen Fällen ist eine Haftstrafe nicht unmöglich.


Wird die Tat ins Führungszeugnis eingetragen?

Ja – das ist möglich.
Und das kann verheerende berufliche Folgen haben.

Führungszeugnis-Eintrag bei Geldstrafe:

  • Ab 91 Tagessätzen (z. B. 91 × 30 € = 2.730 €) wird die Strafe im Führungszeugnis eingetragen.

  • Auch Freiheitsstrafen über 3 Monaten sind eintragungsrelevant.

Das kann bedeuten:

  • Kein Job mehr im öffentlichen Dienst

  • Kein Umgang mit Jugendlichen erlaubt

  • Verlust der Waffenbesitzkarte

  • Beeinträchtigung bei Visa- oder Auslandsanträgen

Deshalb muss unser Ziel als Strafverteidiger sein: Kein Urteil oder nur unterhalb der Eintragsgrenze!


Wie lange dauert es, bis sexuelle Belästigung verjährt ist?

Die Verjährungsfrist für sexuelle Belästigung nach § 184i beträgt grundsätzlich:

3 Jahre

Das bedeutet: Ab dem Tag der mutmaßlichen Tat läuft die Uhr – nach drei Jahren ist die Tat grundsätzlich nicht mehr strafverfolgbar.

Aber Achtung:
Wird vorher Anklage erhoben oder ein Strafbefehl erlassen, unterbricht das die Frist.

Die Verjährung schützt Sie nicht, wenn das Verfahren einmal in Gang ist.


Sexuelle Belästigung – Ein Fall für Bewährung oder Haft?

Die Gerichte verurteilen regelmäßig zur Geldstrafe – aber:

In Fällen mit erschwerenden Umständen (z. B. mehrfacher Übergriff, besondere Demütigung oder Machtmissbrauch) ist auch eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung möglich – gerade bei einschlägiger Vorstrafe.

Wichtig ist daher:
Frühzeitig eingreifen – nicht erst beim Urteil!


Strafverfahren strategisch beenden – diese Optionen prüfen wir als Verteidiger

Als erfahrene Strafverteidiger prüfen wir bei § 184i insbesondere:

  • Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO – wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht

  • Einstellung nach § 153 oder § 153a StPO – bei geringer Schuld ggf. gegen Auflage

  • Diversion im Jugendstrafrecht (bei Heranwachsenden unter 21)

  • Verteidigungsstrategie auf Freispruch bei Aussage gegen Aussage

Ein Beispiel aus der Praxis:

Der Mandant wurde von einer Kollegin beschuldigt, sie „auf der Weihnachtsfeier unsittlich berührt“ zu haben.
Aussage gegen Aussage – keine Zeugen.
Nach der Akteneinsicht: Widersprüche im Gedächtnisprotokoll.
Ergebnis: Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht.

So retten wir nicht nur die Freiheit – sondern oft auch den Beruf und das private Umfeld.


Was tun, wenn man zu Unrecht beschuldigt wird?

Das kommt häufiger vor, als viele glauben.

Gründe für Falschbeschuldigungen können sein:

  • Beziehungsstreitigkeiten oder Trennungen

  • Rachemotive bei Arbeitsplatzkonflikten

  • Missverständnisse bei körperlicher Nähe (z. B. Umarmungen, Tanzen)

  • Vermischung von Flirtverhalten und tatsächlicher Belästigung

Trotzdem: Die Ermittlungsbehörden müssen solchen Vorwürfen nachgehen – und nehmen Beschuldigte sofort ins Visier.

Das bedeutet:
Auch wenn Sie nichts getan haben, kann der Vorwurf allein Ihr Leben auf den Kopf stellen.

Deshalb:
Frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger einschalten – nur so behalten Sie die Kontrolle.


Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft – was tun?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen sexueller Belästigung erhalten, ist das kein bloßer „Termin“ – es ist ein potenzieller Wendepunkt.

Die Polizei will Sie in der Regel nicht aufklären, sondern belasten.
Deshalb gilt:

Gehen Sie nicht zur Polizei. Sagen Sie nichts. Kontaktieren Sie zuerst einen Strafverteidiger.

Ihre Rechte als Beschuldigter:

  • Schweigerecht – Sie müssen nichts sagen

  • Recht auf Akteneinsicht – nur über einen Anwalt

  • Recht auf Verteidigung von Beginn an

Wer redet, bevor er die Akte kennt, schadet sich fast immer.
Auch ein „Das war doch nur Spaß!“ kann als Geständnis gewertet werden.


Wie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen sexueller Belästigung ab?

  1. Anzeige / Strafantrag durch das mutmaßliche Opfer

  2. Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Polizei

  3. Vorladung als Beschuldigter (Polizei oder Staatsanwaltschaft)

  4. Beweiserhebung: Zeugenaussagen, ggf. Videos, Spuren

  5. Stellungnahme oder Verteidigungsschrift (über Anwalt)

  6. Entscheidung der Staatsanwaltschaft:

    • Einstellung

    • Strafbefehl

    • Anklage

Je früher wir eingreifen, desto größer sind unsere Chancen, das Verfahren noch vor Anklageerhebung zu beenden.


Was tun bei Aussage gegen Aussage?

Im Sexualstrafrecht ist es extrem häufig, dass keine objektiven Beweise existieren – nur zwei gegensätzliche Aussagen.

Die Rechtsprechung sagt:

Auch eine einzige glaubhafte Aussage kann für eine Verurteilung ausreichen.

Aber:
Das Gericht muss dann eine ausführliche Beweiswürdigung durchführen – das ist Ihre Chance.

Wir prüfen für Sie:

  • Lücken, Widersprüche oder nachträgliche Änderungen

  • Erinnerungsqualität (Zeitpunkt, Details, Emotionen)

  • Motivlage des vermeintlichen Opfers

  • Suggestivfragen oder fehlerhafte Befragungen durch Polizei

  • Einfluss von Alkohol, Drogen oder psychischer Beeinflussung

Ein gut vorbereiteter Verteidiger kann hier jede Schwäche in der Aussage sichtbar machen – und Zweifel erzeugen.

Denn: Im Strafrecht gilt:

In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten.


Die Rolle von Zeugen, Chatverläufen & Videos

Viele Mandanten fragen:

„Ich habe doch gar nichts gemacht – warum reicht das nicht?“

Weil im Strafrecht nicht zählt, was „gefühlt wahr“ ist – sondern nur, was bewiesen werden kann.

Mögliche Beweismittel:

  • WhatsApp- oder Instagram-Chats

  • Zeugen aus dem Umfeld (z. B. Kollegen, Freunde, Mitfeiernde)

  • Videos (Überwachung, Social Media, Club-Aufnahmen)

  • Aussagen über frühere oder spätere Verhaltensweisen

Wir arbeiten mit erfahrenen IT-Forensikern und Psychologen, wenn nötig.
Denn in vielen Fällen entlasten digitale Spuren unsere Mandanten – z. B. durch freundliche Nachrichten nach dem angeblichen Vorfall.


Wie wirkt sich die öffentliche Stimmung auf das Verfahren aus?

Sexualdelikte sind gesellschaftlich hochsensibel – zu Recht. Aber:

In der Praxis erleben wir häufig eine Vorverurteilung – schon vor Anklage, vor Beweisaufnahme, ja oft sogar schon nach dem reinen Vorwurf.

Die Presse berichtet, das berufliche Umfeld distanziert sich, Mandate oder Aufträge brechen weg – obwohl noch nichts bewiesen ist.

Deshalb ist professionelle Verteidigung nicht nur juristisch, sondern auch kommunikativ entscheidend.

Ich spreche mit der Presse, wenn es nötig ist – aber auch mit Arbeitgebern, Familienangehörigen oder Behörden – um Ruf und Integrität zu schützen.


Verteidigung mit Strategie – kein Raum für Zufall

Jeder Fall ist anders – aber ein Muster zieht sich durch alle erfolgreichen Verteidigungen:

  1. Sofortige Akteneinsicht

  2. Schweigen gegenüber Polizei und Dritten

  3. Kritische Analyse der Aussage des mutmaßlichen Opfers

  4. Gezielte Verteidigungsschrift mit Antrag auf Einstellung

  5. Wenn nötig: Offensive Verteidigung im Prozess mit Zeugen, Gutachten, digitaler Rekonstruktion


Die Anklage steht – Was passiert vor Gericht?

Wird nach dem Ermittlungsverfahren eine Anklage erhoben, folgt in der Regel eine Hauptverhandlung vor dem Strafgericht – je nach Fall beim Amtsgericht (Einzelrichter) oder Schöffengericht (mit Laienrichtern).

Dort entscheidet sich:

  • Freispruch,

  • Verurteilung mit Geldstrafe,

  • oder Freiheitsstrafe, ggf. mit Bewährung.

Ab diesem Moment steht alles auf dem Spiel: Ihre Freiheit, Ihre Existenz, Ihr Ruf.

Deshalb ist eine aktive, taktisch präzise Verteidigung entscheidend.


So läuft die Hauptverhandlung ab:

  1. Verlesung der Anklage
  2. Einlassung des Angeklagten (wenn strategisch sinnvoll)
  3. Vernehmung des mutmaßlichen Opfers

  4. Weitere Zeugenvernehmungen

  5. Beweisanträge der Verteidigung

  6. Plädoyers

  7. Urteilsverkündung

Dabei geht es nicht nur um Fakten – sondern um Glaubwürdigkeit, Wirkung, Strategie.

Wie Sie auftreten. Was Sie sagen. Was Sie nicht sagen.

Ein starker Verteidiger nimmt Ihnen das ab – und führt das Verfahren mit klarem Konzept.


Was tun bei Aussage gegen Aussage im Gerichtssaal?

Das Gericht muss nun selbst entscheiden, welche Aussage es für glaubhafter hält – und das oft ohne objektive Beweise.

Hier setzen wir gezielt an:

  • Widersprüche und Erinnerungslücken in der Aussage aufdecken

  • Falsche Motive des angeblichen Opfers aufzeigen

  • Rekonstruierbare Abläufe (z. B. Uhrzeit, Ort, Zeugen) prüfen

  • Entlastungszeugen präzise vorbereiten

  • Kommunikation danach (z. B. freundliche Chats) ins Verfahren einführen

  • Sachverständige zur Glaubwürdigkeitsbegutachtung einbeziehen

In vielen Fällen kippt die Glaubwürdigkeit – und das führt zum Freispruch.


Taktiken der Verteidigung – jede Phase zählt

Ein Top-Verteidiger ist nicht nur in der Verhandlung präsent – sondern bereitet sie Wochen vorher minutiös vor. Dazu gehören:

  • Detaillierte Aktenanalyse (jede Fußnote, jedes Protokoll)

  • Psychologische Einschätzung der Beteiligten

  • Identifikation von rechtlichen Angriffspunkten (z. B. Beweisantragspflichtverletzung)

  • Prozesstaktik auf das konkrete Gericht abgestimmt

  • Keine Verteidigung mit Bauchgefühl – sondern mit Methode

Ich arbeite systematisch – und spiele nicht auf Verteidigung, sondern auf Verfahrenskontrolle.


Was droht im schlimmsten Fall?

Das Gesetz sieht für sexuelle Belästigung (§ 184i StGB):

  • Freiheitsstrafe bis 2 Jahre oder Geldstrafe

  • In schweren Fällen (gemeinschaftlich begangen): 3 Monate bis 5 Jahre

ABER: In der Praxis entscheidet die Bewertung des Gerichts über:

  • Tatintensität

  • Belastbarkeit der Beweise

  • Geständnis oder Leugnung

  • Einsicht, Reue, Verhalten vor Gericht

  • Vorstrafen oder Ersttäterstatus

Mit einem starken Verteidiger können selbst bei Schuldspruch Geldstrafe oder Bewährung erreicht werden – statt Freiheitsstrafe.


Ziel: Freispruch oder Einstellung – kein Schuldspruch auf Verdacht

Ein erfahrener Verteidiger wird im gesamten Verfahren aktiv auf Einstellung oder Freispruch hinarbeiten.

Wichtig:

Die Justiz darf nicht nach Bauchgefühl verurteilen. Nur ein sicher bewiesenes, strafbares Verhalten ist relevant.

Wenn Zweifel bestehen – und die gibt es in vielen Sexualverfahren – muss das Gericht freisprechen.


Fazit: Nur wer früh reagiert, kann den Ausgang kontrollieren

Ein Verfahren wegen sexueller Belästigung kann Ihre Existenz vernichten – aber es kann auch mit einem Freispruch enden. Entscheidend ist:

  • Frühzeitige Verteidigung

  • Schweigen zur Polizei

  • Keine voreiligen Erklärungen

  • Strategische Vorbereitung der Hauptverhandlung

  • Aktive Verteidigung, auch offensiv, mit klarer Linie

Ich verteidige konsequent, unerschrocken – und mit Blick auf Ihr Ziel:

Freispruch. Einstellung. Rehabilitierung.

Was zählt als „sexuell bestimmte Weise“?

Eine „sexuell bestimmte Weise“ meint jede Form der Berührung, die einen sexuellen Bezug hat. Es muss nicht zwangsläufig zu einer sexuellen Handlung kommen – auch unangemessene Berührungen wie das Streifen des Körpers, anstößige Umarmungen oder Küsse können eine sexuelle Belästigung darstellen.

Muss die Berührung absichtlich erfolgen, um strafbar zu sein?

Ja. Um nach § 184i StGB bestraft zu werden, muss der Täter die Berührung mit dem Vorsatz durchführen, die Person sexuell zu belästigen. Ein unabsichtliches Berühren ist nicht strafbar.

Was passiert, wenn der Beschuldigte die Berührung bestreitet?

Wenn der Beschuldigte bestreitet, eine sexuelle Belästigung begangen zu haben, ist der Fall eine klassische „Aussage gegen Aussage“-Situation. Hier muss das Gericht entscheiden, welche der beiden Aussagen glaubwürdiger erscheint. In einem solchen Fall ist es besonders wichtig, dass der Beschuldigte eine erfahrene Strafverteidigung hat, die seine Rechte wahrt.

Foto(s): https://unsplash.com/de/@tingeyinjurylawfirm

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