Vorladung wegen Warenkreditbetrug oder Geldwäsche erhalten? Job als Warenagent“, „Paketagent“ - was steckt dahinter?
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Die Tätigkeit als „Paketagent“ oder „Warenagent“ mag auf den ersten Blick attraktiv erscheinen, insbesondere da sie oft als leicht verdientes Geld für einfache Logistikaufgaben beworben wird. Doch häufig entpuppen sich diese Tätigkeiten als Falle, in die Menschen unbewusst geraten. Betrüger nutzen solche „Agenten“, um betrügerisch erworbene Waren an Dritte weiterzuleiten oder illegale Geldströme zu verschleiern. Personen, die in solche Machenschaften verwickelt sind, riskieren rechtliche Konsequenzen wie Anzeigen wegen Warenkreditbetrugs oder Geldwäsche.
Was bedeutet es, als „Paketagent“ oder „Warenagent“ tätig zu sein?
Typischerweise umfassen diese Tätigkeiten das Annehmen und Weiterleiten von Paketen oder das Empfangen und Transferieren von Geldern ins Ausland. Die Auftraggeber tarnen die wahren Absichten hinter diesen Aufgaben oft mit überzeugenden Geschichten, wie beispielsweise Unterstützung bei der Expansion eines Unternehmens in neue Märkte oder einfache Logistiktätigkeiten. In Wahrheit werden die Waren jedoch häufig aus betrügerischen Bestellungen finanziert, bei denen Online-Shops durch falsche Zahlungsinformationen geschädigt werden. Paketagenten werden somit unbewusst Teil eines betrügerischen Systems, das sie selbst in Schwierigkeiten bringen kann.
Strafrechtliche Risiken und Vorwürfe
Wer unwissentlich betrügerische Bestellungen weiterleitet oder Gelder transferiert, gerät schnell in den Verdacht des Warenkreditbetrugs oder der Geldwäsche. Bei Warenkreditbetrug handelt es sich um den Vorwurf, dass Waren ohne Zahlungsabsicht bestellt und dann weitergeleitet wurden. Geldwäsche wiederum beschreibt die Verschleierung der Herkunft illegaler Gelder durch verschiedene Transfers und Umwege. Auch wenn die „Agenten“ keine Kenntnis über die betrügerischen Hintergründe hatten, können sie rechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Ein Strafverfahren kann weitreichende Konsequenzen haben und führt oft zu erheblichen Belastungen. Ein weiterer Risikofaktor ist, dass der Nachweis der eigenen Unwissenheit oder Gutgläubigkeit im Strafprozess schwierig sein kann.
Verhaltensweisen bei Ermittlungsverfahren
Sobald Betroffene bemerken, dass sie möglicherweise in betrügerische Aktivitäten verwickelt sind oder eine Vorladung oder Anzeige erhalten, ist es entscheidend, Ruhe zu bewahren und keine voreiligen Aussagen gegenüber den Ermittlungsbehörden zu machen. Häufig versuchen Ermittler, durch erste Gespräche Informationen zu gewinnen, die später gegen die Betroffenen verwendet werden können. Es empfiehlt sich daher, zunächst keine Aussagen ohne rechtlichen Beistand zu tätigen und stattdessen einen erfahrenen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Ein qualifizierter Anwalt prüft die Vorwürfe, analysiert die Beweislage und kann den besten Ansatz zur Verteidigung wählen.
Die Rolle eines spezialisierten Strafverteidigers
Ein Strafverteidiger mit Erfahrung in Fällen von Warenkreditbetrug und Geldwäsche kann entscheidend dabei helfen, die Interessen der Betroffenen zu wahren und die bestmögliche Verteidigung zu entwickeln. In vielen Fällen lässt sich durch die Aufklärung der tatsächlichen Rolle der Betroffenen und deren Unwissenheit über die betrügerischen Machenschaften eine mildere Behandlung oder sogar eine Einstellung des Verfahrens erreichen. Ein Strafverteidiger kann zudem Verfahrensfehler und Unklarheiten aufdecken, die die Beweisführung der Staatsanwaltschaft schwächen.
Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel ist Fachanwalt für Strafrecht und bundesweit tätig. Mit Kanzleistandorten in Cottbus, Berlin und Kiel steht Dr. Bunzel Betroffenen in sämtlichen Phasen des Verfahrens zur Seite – von der ersten Beratung bis zur Verteidigung vor Gericht. Seine Expertise umfasst insbesondere die Verteidigung bei Vorwürfen wie Warenkreditbetrug und Geldwäsche.
Falls Sie befürchten, ungewollt in betrügerische Handlungen verwickelt worden zu sein, können Sie sich jederzeit an Rechtsanwalt Dr. Maik Bunzel wenden. Er bietet eine kostenfreie Erstberatung, in der Sie eine erste Einschätzung Ihrer Situation erhalten und die nächsten Schritte besprechen können. Sie erreichen Dr. Maik Bunzel unter 0151 21 778 788 – auch per WhatsApp oder über das Kontaktformular auf dieser Seite.
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