Als „Paketagent“ oder „Warenagent“ gearbeitet – Anzeige wegen Warenkreditbetrug oder Geldwäsche?

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Sie haben im Internet ein Jobangebot als „Paketagent“ oder „Warenagent“ angenommen? Ihnen wurde viel Geld dafür versprochen, dass Sie Paketsendungen entgegennehmen, prüfen und weiterverschicken? Sie haben hierfür, zum Abschluss eines Arbeitsvertrages private Daten wie eine Ausweiskopie, Ihre Sozialversicherungsnummer und Bankdaten herausgegeben?

Und nun können Sie bei Ihrem Arbeitgeber niemanden erreichen, und haben Post von der Polizei?

Sie sind Betrügern auf den Leim gegangen! 

Die Masche des „Paket- oder Warenagenten“ erfreut sich seit einiger Zeit großer Beliebtheit unter Internetbetrügern, um in großem Stil Warenkreditbetrug zu begehen und Geld zu waschen.

Wenn die Polizei darauf aufmerksam wird, führt die einzige eindeutige Spur zu Ihnen, nicht zu den eigentlichen Tätern.

Im folgenden Rechtstipp erklären wir:


  • Wie die Masche des „Paketagenten“ funktioniert

  • Was in Wirklichkeit dahinter steckt

  • Was Warenkreditbetrug ist

  • Was Geldwäsche ist

  • Welche Strafen drohen

  • Was Sie tun sollten

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Wie funktioniert die Masche des „Paketagenten“?

Betrüger erstellen seriös aussehende Internetseiten von Scheinfirmen mit klangvollen Namen, und schalten damit Jobanzeigen. Dies kann entweder über Online-Jobbörsen oder auch durch E-mail-Werbung geschehen. Ob das Unternehmen, das sich dort präsentiert, wirklich existiert, ist schwer zu überprüfen. Nimmt man Kontakt auf, wirkt das Jobangebot glaubwürdig; Es wird eine Probezeit angeboten, die Arbeitsverträge wirken echt, die Tätigkeit ist klar umrissen und es wird eine saubere Buchführung verlangt. Der Kontakt ist freundlich und professionell, und so schöpfen die meisten Leute keinen Verdacht, wenn man sie nach persönlichen, für den Vertragsschluss notwendigen Daten fragt, darunter eine Kopie des Personalausweises, Versicherunsnummern etc. Genau das ist aber der springende Punkt: Mit Ihren persönlichen Daten, über Ihren Namen und Ihre Adresse werden nun kriminelle Geschäfte gemacht. Die versprochene Bezahlung bleibt aus.


Was steckt in Wirklichkeit dahinter?

Ihre „Arbeitgeber“ nutzen Ihre persönlichen Daten, um im Internet hochwertige Waren zu bestellen. Diese kommen bei Ihnen an, und werden von Ihnen gemäß Anweisungen weiter versendet, meist an irgendwelche Adressen im Ausland, wo nicht selten der nächste „Paketagent“ sitzt und dasselbe macht. Damit ist die Ware verschwunden, die Verkäufer erwarten die Bezahlung vergeblich, und wenden sich natürlich an Ihren Namen und Ihre Adresse. Die Betrüger selbst bleiben unbekannt, lassen Ihre Warensendung über einen oder mehrere „Paketagenten“ ins Ausland schleusen, und streichen diese dort ein. Eine komplizierte aber dafür sehr effiziente Art des Warenkreditbetrugs.


Was ist Warenkreditbetrug?

Warenkreditbetrug (umgangssprachlich auch Bestell- oder Versandbetrug genannt) ist kein eigener Straftatbestand, sondern eine Sonderform des Betrugs gemäß § 263 StGB. Betrug bedeutet, das Vermögen von jemandem durch Vorspiegelung falscher Tatsachen, und Erzeugung eines Irrtums zu schädigen, um sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Die Spielart des Warenkreditbetrugs zeichnet sich dadurch aus, dass der Verkäufer einer Ware über die Zahlungswilligkeit des Käufers getäuscht wird. Mit anderen Worten: Ich bestelle etwas, habe aber nicht die Absicht, es auch zu bezahlen. In den meisten Fällen verwenden Täter für solche Bestellungen eine falsche Identität – Im Falle der „Paketagenten“-Masche Ihre Identität!

Das Perfide daran ist, dass im Falle einer Anzeige (die zu erwarten ist, wenn der Verkäufer sein Geld nicht sieht) Sie als der Betrüger dastehen, schließlich wurde alles über Ihren Namen und unter Verwendung Ihrer persönlichen Daten abgewickelt. Durch das Weiterverschieben der Waren sind Sie womöglich auch noch wegen Geldwäsche dran.


Was ist Geldwäsche?

Unter Geldwäsche versteht man die Rückführung von aus kriminellen Geschäften stammenden Geldmitteln in die Wirtschaft. Hierzu werden die Gelder über verschiedene Konten transferiert, um deren illegalen Hintergrund unsichtbar zu machen – sinnbildlich wird „schmutziges“ Geld somit „sauber“ gewaschen. Dies wird heutzutage bevorzugt über die Konten ahnungsloser Dritter betrieben, deren Daten durch eine Schein-Anstellung oder durch Identitätsdiebstahl erlangt werden. Wenn Sie als „Paketagent“ über ein speziell hierfür eingerichtetes Konto verfügen, oder aber über ihr bestehendes privates Bankkonto Gelder geflossen sind, haben Sie sich höchstwahrscheinlich, zusätzlich zum Warenkreditbetrug der Geldwäsche schuldig gemacht.


Welche Strafen drohen?

Warenkreditbetrug wird, wie jede andere Form des Betruges auch, mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft. Die Höhe der Strafe hängt von eventuellen Vorstrafen des Täters, sowie vom Umfang des begangenen Betrugs ab.

Für Geldwäsche gilt gemäß § 261 Abs. 1 StGB dasselbe Strafmaß.

Fälle, in denen die Identität und die Daten ahnungsloser Leute für Warenkreditbetrug und/oder Geldwäsche benutzt werden, sind nicht so selten und neuartig, dass es unmöglich wäre, den Ermittlungsbehörden klar zu machen, dass Sie keinerlei kriminelle Absicht gehabt haben, und selbst Opfer und nicht Täter sind. Nichtsdestotrotz müssen die Behörden zunächst einmal davon ausgehen, in Ihnen den Schuldigen gefunden zu haben. Es kann zu Hausdurchsuchungen, Kontosperrungen, und anderen Unannehmlichkeiten kommen.


Was soll ich tun, wenn ich als „Paketagent“ gearbeitet habe?

Wenn Sie noch keine Warensendung erhalten oder weiter versendet haben, sollten Sie sich an die Polizei wenden, und auf keinen Fall eine Warensendung weiterleiten. Achten Sie außerdem auf Bewegungen auf Ihrem Konto, und sperren Sie dies wenn nötig.

Auf diese Weise haben Sie eine Chance, zu verhindern, dass man Sie als Täter verdächtigt.

Wenn es dafür bereits zu spät ist, müssen sie entweder mit einer Anzeige bzw. Vorladung der Polizei oder direkt mit einer Hausdurchsuchung rechnen.

Wie Sie sich im Falle einer Hausdurchsuchung verhalten sollten, erfahren Sie hier.

Bei einer Anzeige oder Vorladung wegen Warenkreditbetrugs gelten die beiden goldenen Regeln:


1. Schweigen ist Gold.

Geben Sie sich nicht der Illusion hin, dass Sie den gegen Sie bestehenden Verdacht aus der Welt schaffen können, indem Sie zu einer Anhörung erscheinen, und dem Beamten erklären, sie hätten von allem nichts gewusst. Die Aufgabe der Ermittler besteht nicht darin, entlastendes Material für Sie zu sammeln, sondern belastendes. Daher sollten Sie zunächst unbedingt von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, und zu Vorladungen nicht erscheinen.


2. Ab zum Anwalt.

Wenden Sie sich umgehend an einen Fachanwalt für Strafrecht, der die Ermittlungsakte einsehen und für Sie die Kommunikation mit den Strafverfolgungsbehörden übernehmen kann. Ihr Anwalt kann dann im besten Falle rasch die Einstellung des Verfahrens erwirken.

Dr. Brauer Rechtsanwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und durch langjährige bundesweite Tätigkeit auf dem Gebiet des Internetbetrugs erfahren.


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