Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei – Verstoß gegen Betäubungsmittelgesetz (BtMG)

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Verstoßes gegen das BtMG – Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung erhalten?

Sollten Sie eine Vorladung zur polizeilichen Beschuldigtenvernehmung wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) erhalten haben, gilt Folgendes:

  1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Doktern Sie bitte nicht selbst an der Sache rum. Gehen Sie nicht zum Vernehmungstermin. Beauftragen Sie einen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung.
  2. Wir zeigen Ihre Verteidigung an, beantragen Akteneinsicht und werden, wenn wir die Akte erhalten, uns ggf. schriftlich für Sie zur Sache äußern.
  3. Einen Vernehmungstermin werden Sie nicht wahrnehmen und dieser wird, falls er noch aussteht, durch uns abgesagt. Die Korrespondenz mit Polizei und Staatsanwaltschaft erfolgt ausschließlich über unsere Kanzlei.
  4. In der Regel wird nach ca. 4 – 12 Wochen Akteneinsicht gewährt. Wir erhalten dann Akteneinsicht, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind. Ermittlungsverfahren dauern erfahrungsgemäß ca. 4 – 8 Monate. In dieser Zeit werden Sie automatisch durch unsere Kanzlei informiert, wenn uns Neuigkeiten bekannt sind.

Wann wird gegen mich wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG ermittelt?

Die Staatsanwaltschaft leitet ein Ermittlungsverfahren dann gegen Sie ein, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass Sie eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz begangen haben könnten. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden Beweise und Indizien gegen Sie und zu Ihrer Entlastung gesammelt. Vor Abschluss der Ermittlungen wird die Polizei an Sie herantreten und Sie zu einer polizeilichen Beschuldigtenvernehmung laden.

Jeder Fall ist anderes. Manchmal geht es um die Bestellung weniger Gramm weicher Drogen über das Internet, manchmal um den Vorwurf der unerlaubten Einfuhr von harten Drogen im Kilobereich. 

Beachten Sie unbedingt, dass Sie nicht zur Mitwirkung verpflichtet sind und Sie ein Schweigerecht haben. Machen Sie keine Angaben zur Sache. Nehmen Sie Ihre Rechte wahr. Machen Sie keinen Angaben zu dem Vorwurf des Verdachts des Verstoßes gegen das BtMG. Beauftragen Sie einen Strafverteidiger, der sich auf die Verteidigung von Betäubungsmittelverfahren spezialisiert hat. Dieser stellt frühzeitig die Weichen für den Ausgang Ihres Verfahrens. 

Sind die Ermittlungen wegen des Verstoßes gegen das BtMG abgeschlossen, entscheidet die Staatsanwaltschaft, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren abgeschlossen wird. Die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen (zum Beispiel unter Zahlung einer Geldauflage), einen Strafbefehl erlassen oder Anklage zu Gericht erheben.


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