Vorserienfahrzeuge: VW hat Testwagen verkauft - Rücknahme zwingend
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Weiterer Ärger für die Bulli-Gemeinde: nachdem VW bereits in 2018 zahlreiche Autos der gesamten Modellpalette der Schadstoffklassen 5 und 6 (Diesel und Benziner) nicht nur zurückrufen, sondern auch zurücknehmen musste - Rückrufcode 01C5 / KB-A-Code 8201 - , stellt sich nun heraus, dass wohl mehr „Vorserienfahrzeuge“ ausgeliefert wurden, als bislang bekannt wurde, und dass zu einem großen Anteil Bullis der Modellreihen T5 und T6 betroffen sind. Von der neuerlichen Aktion sind 2000 Autos betroffen, offensichtlich zu einem großen Teil T6-Bullis. Hinter dem Synonym „Vorserienfahrzeuge“ verstecken sich Testfahrzeuge, die auf Rennstrecken geprüft wurden ebenso wie Autos, die im Rahmen der Entwicklung mit anderen Komponenten ausgerüstet wurden, als die spätere Serie. In Einzelfällen sollen sogar nach Unfall reparierte Autos als Jahreswagen und Stresstest-Fahrzeuge wieder in den Verkehr gebracht worden sein.
VW ist gezwungen, die Autos zurückzunehmen und hat die betroffenen Besitzer zu den Rückrufcodes 01E3, 01E4 und 01D7 informiert. Unter Umständen ist es damit aber nicht getan und es gibt noch weitere Betroffenheiten: Der Kanzlei Brüllmann Rechtsanwälte liegt ein Fall vor, in dem in einem ordnungsgemäß zugelassenen VW offensichtlich Vorserien-Komponenten verbaut wurden, was im Schadensfall u.U. zu Schwierigkeiten bei der Ersatzteilversorgung kommen kann.
Das Kraftfahrtbundesamt fordert die Rücknahme der nicht zulassungsfähigen Autos unter unterschiedlichen KBA-Referenznummern . Unter den KBA-Referenznummer: 9328, 9250 (aus Dezember 2019) sind neben T5 und T6 auch diverse Amarok, Caddy, Crafter, Bora, Classico, Fox, Golf, Jetta, New Beetle, Passat, Polo, Suran, Saveiro, Tiguan, Touareg und Wagon betroffen. Diese Fahrzeuge wurden zwischen 2006 und 2018 zugelassen und entsprechen möglicherweise hinsichtlich sicherheitsrelevanter Systeme und Baugruppen nicht dem zum Auslieferungszustand gültigen Serienstand. Rechtsanwalt Gisevius „Die T5 und T6 sind nicht zulassungsfähig und verfügen damit nicht über eine gültige Zulassung. Das wirft einen Haufen von Themen auf, z.B. nach dem Versicherungsschutz für Unfälle, die unter Umständen durch diese Mängel hervorgerufen wurden.“
Im Rahmen der Zurücknahme pokert VW mit viel zu niedrigen Rückkaufwerten. Rechtsanwalt Gisevius. "Darauf sollten sich Kunden nicht einlassen!"
Eine Nachbesserung ist in aller Regel nicht möglich – die Behörde verlangt die Rücknahme dieser Autos, die niemals hätten in Verkehr gebracht werden dürfen.
Unter der KBA-Referenznummer: 9329 trifft es weitere T5 und T6 – diesmal der Baujahre 2008 bis 2016. Die Eigentümer werden seit Januar 2020 angeschrieben. Juristisch ist das Thema eigentlich eindeutig, aber die Brisanz dieses betrügerischen Vorgehens wirft natürlich Fragen nach dem Sinn eines Nutzungsentgeltes auf. Gisevius: „In den uns bekannten Fällen war das Rückkaufangebot von VW viel zu niedrig. Wir raten unseren Mandanten, einen Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises durchzusetzen.“ VW ist dabei in der Bredouille: Der Konzern muss die Autos zurücknehmen – es gibt da keinen Spielraum.
Das KBA dokumentiert die verschiedenen Maßnahmen wie folgt
Unter der KBA-Referenznummer: 9328 verbirgt sich der Hersteller-Code der Rückrufaktion 01D7, Es trifft die Modelle BORA, CLASSICO, FOX, GOLF, JETTA, NEW BEETLE, PASSAT, POLO, SURAN, SAVEIRO, TIGUAN, TOUAREG, WAGON der Baujahre 2006 bis 2018. Als Abhilfemaßnahme des Hersteller wird mit Datum vom 11. Dezember 2019 der Rückkauf der Fahrzeuge angeordnet
Unter der KBA-Referenznummer: 9329 verbirgt sich der Hersteller-Code der Rückrufaktion 01E3 und es trifft die Modelle: AMAROK, CADDY, CLASSICO, CRAFTER, POLO, T5, T6 der Baujahre 2008 bis 2016. Als Abhilfemaßnahme verpflichtet das Kraftfahrtbundesamt den Hersteller zur Überprüfung und Softwareupdate und/oder Bauteilersatz oder auch zur vollständigen Rücknahme des Fahrzeugs. Veröffentlichungsdatum: 11.12.2019.
Unter der KBA-Referenznummer: 9520 verbirgt sich der Hersteller-Code der Rückrufaktion 01E4. Es trifft die Modelle AMAROK, CADDY, CRAFTER, T5, T6 der Baujahre 2006 bis 2018. Die Behörde verpflichtet den Herstellers am 11. November 2019 zum Rückkauf der Fahrzeuge.
Und hier noch die ursprüngliche, bzw. erste Rückrufaktion: Unter der KBA-Referenznummer 8208 verbirgt sich der Hersteller-Code der Rückrufaktion 01C5. Betroffen sind folgende Modelle UP, POLO, GOLF, SCIROCCO, EOS, TOURAN, TIGUAN, SHARAN, PASSAT, PHAETON, TOUAREG der Baujahre 2005 bis 2017. Diese Rückrufaktion wurde bereits am 6. Dezember 2018 veöffentlicht und fordert die Rücknahme aller betroffenen Fahrzeuge.
Und wie sieht VW die Aktionen?
Laut Volkswagenkonzert waren alle Autos zulassungsfähig, man habe es lediglich unterlassen, die Käufer über die besondere Situation Ihrer Autos aufzuklären.
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