Vorsicht Abmahnung von Waldorf Frommer: "Er ist wieder da" (Film)

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1. Worum geht es?

Auch dieser Rechtstipp behandelt eine Abmahnung aus dem Bereich des Filesharings an Filmen. Ausgesprochen werden die Abmahnungen – wie so oft – von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München. Auftraggeber der Abmahnungen ist die Constantin Film Verleih GmbH. Gegenstand der Abmahnungen ist die Komödie „Er ist wieder da“.

2. Was verlangen die Waldorf Frommer Rechtsanwälte?

Das Abmahnschreiben beinhaltet im Wesentlichen zwei Hauptforderungen:

a. Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungsklärung

b. Zahlung von Abmahnkosten in Höhe von 915.- € (zusammengesetzt aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten)

3. Abmahnung erhalten, was nun?

Zunächst sollten Sie Ruhe bewahren, obwohl wir aus unserer Beratungspraxis wissen und gut verstehen können, dass dies gar nicht so einfach ist, wenn erstmal ein solches Abmahnschreiben aus dem eigenen Briefkasten geholt worden ist. Bitte lassen Sie sich im Fall einer Abmahnung trotzdem nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht vorschnell die geforderten Abmahnkosten.

Zu allererst wäre zu untersuchen, ob die von den Abmahnern erhobenen Vorwürfe überhaupt gerechtfertigt sind. Wenn dies nicht der Fall sein sollte, bräuchten Sie nicht weiter auf das Abmahnschreiben reagieren, außer die Forderung kurz schriftlich als unberechtigt zurückzuweisen.

Aber auch wenn die Vorwürfe im Einzelfall gerechtfertigt sein sollten, können die geforderten Abmahnkosten oftmals mit einer entsprechenden Argumentation noch deutlich reduziert werden.

Welche Strategie in Ihrem persönlichen Fall am sinnvollsten ist, muss erst im Rahmen einer persönlichen Prüfung ermittelt werden. Hierfür stehe ich Ihnen als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von Abmahnungen aus dem Bereich des Urheberrechts zur Seite.

4. Soforthilfe bei Abmahnungen

a. Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!

b. Nicht die vorgefertigte Unterlassungserklärung abgeben und auch kein Muster aus dem Internet ungeprüft verwenden!

c. Fristen unbedingt beachten!

d. Nicht vorschnell die Abmahnkosten zahlen!

e. Noch vor Fristablauf einen Anwalt beauftragen!

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen Filesharings an dem Film „Er ist wieder da“ von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten aus München zugestellt bekommen?

In diesem Fall hilft Ihnen die Kanzlei Dr. Newerla mit Standort in Bremerhaven gerne weiter. Wir kennen die Abmahner genau und wissen daher was zu tun ist, um das wirtschaftlich beste Ergebnis für Sie zu erzielen.

Unser oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie uns völlig unverbindlich und kostenlos für ein persönliches Erstgespräch. Fragen Sie auch gerne nach unserem günstigen Festpreis für die Abmahnungsabwehr. Hilfreich wäre es, wenn Sie uns die Abmahnung vorab per E-Mail oder per Fax zusenden könnten. Dies erleichtert und die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.


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