Vorsicht bei atypisch stillen Beteiligungen an der Anhaltinischen Immobilien-Beteiligungs-AG

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Worum geht es?

Diese Gesellschaft mit Sitz in Magdeburg hat im Jahr 2004 Anleger geworben, sich in Form einer atypisch-stillen Beteiligung an der Gesellschaft zu beteiligen. Die Mindestlaufzeit betrug 15 Jahre, wahlweise 20 Jahre. Die Gesellschaft investierte in Immobilien, die in Magdeburg gelegen sind, und versprach den Anlegern, das eingesetzte Kapital mindestens zu verdoppeln. Die Erfolgsprognosen, mit denen die Anleger zum Abschluß der Beteiligungsverträge geworben wurden, weisen teilweise 300 %-ige Renditen auf.

Im Verlauf der Geschäftstätigkeit erwarb und verwaltete die Gesellschaft diverse Immobilien. Zwischenzeitlich, im Sommer 2014, mußte festgestellt werden, daß nur noch eine Immobilie im Bestand ist und der Vorstand der Gesellschaft über eine mysteriöse Vertriebsgesellschaft die Anleger dazu bewegen möchte, die Gesellschaft zu beenden und das Abfindungsguthaben in einer neuen Gesellschaft in Form von Genußrechten oder Nachrangigdarlehen einzusetzen.

Worin liegt das Problem?

Die Probleme sind vielschichtig. Zum einen ist fraglich, in welcher Höhe sich das Abfindungsguthaben beläuft. Nach dem Gesellschaftsvertrag soll das Abfindungsguthaben aus einem Auseinandersetzungswert und der Summe der Kapitalkonten bestehen. Bei der Berechnung des Auseinandersetzungswertes ist jedoch zu berücksichtigen, daß die Anleger nach dem Gesellschaftsvertrag am Vermögen der stillen Rücklagen und dem Geschäftswert der Gesellschaft beteiligt sein sollen. Es ist fraglich, wie sich letztere entwickelt hat, wenn die Gesellschaft nur noch eine Immobilie im Bestand hat.

Darüber hinaus ist überhaupt fraglich, ob der Verkauf bzw. teilweise Übertragung der Immobilien von der Anhaltinischen Immobilien-Beteiligungs-AG an die MCM Wohnwerte AG & Co. KG überhaupt rechtmäßig ist und nicht der Zustimmung der stillen Gesellschafter bedurft hätte.

Ein weiteres Problem besteht darin, daß den Anlegern mit dem Wechsel (Abfindungsguthaben in Genußrechte) der Eindruck vermittelt wird, daß sie ein gleichwertiges Kapitalanlageprodukt erwerben. Dem ist jedoch nicht so. Unter Umständen wird das Risiko, welches die Anleger tragen, noch vergrößert.

War die Anlage in der Anhaltinischen Immobilien-Beteiligungs-AG für sicherheitsorientierte Anleger geeignet?

Das dürfte wohl nicht der Fall sein. Die Anleger haben häufig diese Kapitalanlage für die Altersvorsorge erworben. Diese Kapitalanlage ist jedoch für die Altersvorsorge nicht geeignet. Der Anleger haftet zwar nach außen hin nur in Höhe seiner Anlage, trägt jedoch das Risiko des Totalverlustes.

Darüber hinaus bestehen erhebliche steuerliche Risiken. Die Gesellschaft erklärt jährlich ihre Gewinne/Verluste gegenüber dem Betriebsstättenfinanzamt. Dieses leitet dann den Feststellungsbescheid an die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter weiter. Gewinne oder Verluste werden den Anlegern/Gesellschaftern je nach Höhe ihrer Beteiligung zugeordnet. Bei der Anhaltinischen Beteiligungsgesellschaft sind die Feststellungsbescheide für die Jahre 2012 und 2013 noch nicht ergangen. Dieses muß aufgeklärt werden.

Der Anleger, der ausscheidet, muß ein negatives Kapitalkonto versteuern. Hier ist wichtig, daß dem Anleger die Kapitalkontenentwicklung bekanntgegeben wird, und er darauf auch dringt. In die Kapitalkonten wiederum müssen die Ergebnisse eingetragen werden, die auch Gegenstand der Feststellungserklärung der Gesellschaft und nachfolgend der Bescheide des Betriebsstättenfinanzamtes sind.

Was ist mit dem Vertriebssystem?

Die Mitarbeiter/Vermittler einer Vertriebgesellschaft treten an die Anleger telefonisch heran und werben diese für den Einsatz des Abfindungsguthabens in der MCM. Wie die Gesellschaft in den Besitz der Kontaktdaten der Anleger gekommen ist, ist nicht bekannt.

Es werden Aufhebungsverträge angeboten.

Anleger sollten sich vor Abschluß etwaiger Aufhebungsverträge anwaltlich beraten lassen.

Haben Sie Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei BONTSCHEV

Rechtsanwältin Kerstin Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht

Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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