Vorsicht bei Öl- und Gasbeteiligungen! Thomas K. durch OLG Stuttgart rechtskräftig zu Schadensersatz verurteilt!

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Vorsicht beim Erwerb von Öl- und Gasbeteiligungen

Falschberatung beim Erwerb von Ölbeteiligungen in USA

Nachdem bereits das Landgericht Heilbronn (Az: 5 O 71/15) den Vermittler Thomas K., der mittlerweile in der Schweiz lebt, im Jahr 2019 wegen Falschberatung im Zusammenhang mit Beteiligungen an Erdöl- und/oder Ergasförderanlagen in den USA (Texas, Oklahoma) der Amtex Oil & Gas inc. verurteilt hatte, hat das OLG Stuttgart dieses Urteil vollauf bestätigt (Urteil vom 26.01.2022 -3 U 26/20- rkr.). Das Urteil des für die Vermittler- und Beraterhaftung zuständigen 3. Senats des OLG Stuttgart ist zwischenzeitlich rechtskräftig.

Schadensersatz von rund 17.000,00 €
 Der Vermittler K. muss nach dem Urteil rund 17.700,00 € Schadensersatz zahlen, sämtliche Kosten des Verfahren tragen und erhält im Gegenzug die nunmehr weitgehend wertlosen Beteiligungen zurück.

Bereits das OLG Karlsruhe (17 U 148/19) hatte die Amtex Oil & Gas Inc. und dessen Präsidenten, Herr Dirk R. im Jahre 2020 zu Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an Bohr- und Förderprojekten „RAM # 2 Spurgeon“ und „Rife ANR # 3 Inglish D 12 A“ verurteilt. Die Richter aus Karlsruhe hatten dem dortigen Beklagten zu 1), Herrn Dirk R. sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung vorgehalten. Auch im vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall war Herr Thomas K. als Vermittler aufgetreten und hatte nach den Feststellungen des Senats „eigene Beratungsfehler“ eingestanden und sich damit „der Gefahr eigener Haftung“ ausgesetzt.

Totalverlustrisiko und fehlende Eignung zur Altersvorsorge

Im hier von der Kanzlei DR.STORCH & Kollegen in Stuttgart geführten Prozess hat sich die Haftung wegen Falschberatung des Thomas K. nach Auffassung des Gerichts wie folgt bestätigt:

„Der Beklagte zu 2) (Thomas K.) hat pflichtwidrig das unstreitig bestehende Totalverlustrisiko einer Anlage in der Projekt MPG #2 verharmlosend dargestellt. Der Beklagte zu 2) war verpflichtet, die Klägerin über dieses Risiko adäquat aufzuklären“. (…)
Die bezeichnete grundsätzlichen Verharmlosung des Totalverlustrisikos wird auch dadurch bestätigt, dass der Beklagte zu 2) ausweislich des Urteils des OLG Karlsruhe in dem Rechtsstreit 17 U 148/19 dort als Zeuge ausgesagt hat, dass ihm selbst im Rahmen der Schulungen durch den Präsidenten der Beklagten zu 1) auf Nachfrage gesagt worden sei, dass das Totalverlustrisiko gegen Null gehe und das er diese Aussage entsprechend verinnerlicht habe. (…)

Der Beklagte zu 2) (Thomas K.) hat die Beteiligung zudem nach den gegebenen Umständen fehlerhaft als zur Altersvorsorge geeignet empfohlen“.

Sollten auch Sie Öl- und Gasbeteiligungen erworben haben und sich falsch beraten fühlen, dann wenden Sie sich an einen Fachanwalt.



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