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Vorsicht bei Sparbriefen mit Nachrangabrede

  • 2 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

Auf ein spannendes Thema hat uns ein Leser aufmerksam gemacht, das für viele Sparer interessant ist. Derzeit werden vermehrt Sparbriefe mit einer sog. Nachrangabrede von Banken und Sparkassen angeboten. Dabei gehen die Anleger davon aus, dass sie damit eine sichere Anlageform für ihr Geld gefunden haben. Das ist jedoch nicht immer der Fall, denn die Nachrangabrede hat bei Insolvenz des Kreditinstituts erhebliche Auswirkungen. Die Redaktion von anwalt.de zeigt, was es mit diesen Kapitalanlageformen auf sich hat und welche neuen Schutzregeln für Sparer ab dem 1. Juli gelten.

Sparbrief oder Kapitalbrief

Sparbriefe oder Kapitalbriefe gelten als vergleichsweise sichere Anlageformen. Denn sie fallen zumindest unter die gesetzliche und privatrechtliche Einlagensicherung. Das gilt jedoch nur für reguläre Sparbriefe. Anders dagegen bei Sparbriefen mit Nachrangabrede. Mit der Nachrangabrede verpflichtet sich der Anleger, im Fall der Insolvenz des Geldinstituts, sich damit zufrieden zu geben, dass er erst nach allen anderen Gläubigern aus der Insolvenzmasse entschädigt wird. Mit anderen Worten: Durch diese Nachrangabrede scheidet für den Sparbrief faktisch die Einlagensicherung aus, so dass der Anleger damit im schlimmsten Fall sein Geld los ist.

Obwohl sich das Risiko durch diese Nachrangabrede für den Kunden deutlich erhöht, sind die Erläuterungen oftmals nur im Kleingedruckten zu finden. Daher empfiehlt sich eine genaue Lektüre der Vertragsbedingungen. Eine Nebenabrede erkennt man beispielsweise an folgender Formulierung:

„Das auf den [Kapitalanlagebezeichnung] eingezahlte Kapital wird im Fall des Konkurses oder der Liquidation der [Kreditinstitut] erst nach Befriedigung aller nicht nachrangigen Gläubiger zurückerstattet."

Tipps zu Sparbriefen

Wer sein Kapital in Sparbriefe mit Nachrangabrede anlegen möchte, sollte sich also bewusst sein, welche Risiken er eingeht. Die Position des Anlegers hängt maßgeblich von der Kreditsicherheit des Geldinstituts ab, so dass es unter Umständen einen erheblichen Unterschied machen kann, ob man sein Geld bei einem kleinen oder großen Kreditinstitut anlegt. Auch bei Sparkassen ist derzeit das Geld relativ sicher, weil der Konkurs einer kleinen Sparkasse bislang durch eine spezielle Institutsicherung vermieden werden kann.

Den sichersten Weg bieten jedoch nach wie vor Sparbriefe ohne eine solche eine Nachrangabrede. Sie haben regelmäßig eine Laufzeit von vier Jahren und unterliegen währenddessen sowohl der gesetzlichen als auch der freiwilligen Einlagensicherung. Hinweis: Unabhängig von der gesetzlichen Einlagensicherung bieten viele Kreditinstitute zusätzlich einen freiwilligen Einlagensicherungsfonds an.

Neue gesetzliche Einlagensicherung

Um die Position von Sparern bei Insolvenz ihres Geldinstitutes zu schützen, wurden die Grenzen bei der gesetzlichen Einlagensicherung erweitert. Bislang waren 90 Prozent der Spareinlagen gesichert, allerdings nur bis zu maximal 20.000 Euro pro Kunde. Seit dem 1. Juli wurde die Einlagensicherung auf 100 Prozent und einen Höchstbetrag von 50.000 Euro ausgedehnt. Ab dem Jahr 2011 gilt sogar eine Einlagensicherung bis zu 100.000 Euro pro Sparer.

Angesichts immer neuer Meldungen von Garantiezusagen für Kreditinstitute und der Ungewissheit über die weitere Entwicklung der Finanzkrise steht eines fest: Wenn es um Geldanlagen geht, ist auf jeden Fall besondere Vorsicht geboten.

(WEL)


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