Vorsicht vor Kostenfallen im Internet!

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Im Internet kann man heutzutage mit einem Klick problemlos die unterschiedlichsten Produkte und Dienstleistungen bekommen. Dies ist vorteilhaft, birgt aber auch ein großes Risiko, denn auch Betrüger haben längst das Internet für sich entdeckt.

Dieser Beitrag erläutert, ob und wie Sie sich gegen Forderungen wehren können, wenn Sie Opfer eines Online-Betrügers geworden sind.

Das Problem

Viele Angebote erwecken zunächst den Anschein, dass Ihre Nutzung nichts kostet. Auf diesen vermeintlich kostenlosen Online-Portalen bieten die Betrüger z.B. Computerprogramme, SMS-Dienste, Wissens- und Hausaufgabendienste, Kochrezepte oder Office-Vorlagen an. Kurz nach der Registrierung wird der Nutzer dann zur Zahlung aufgefordert; häufig aufgrund eines angeblich abgeschlossenen Abonnements. Oft verschleiert der Anbieter auf seiner Internetseite den Preis, um den Nutzer zur Registrierung zu bewegen. Das ist zwar unzulässig, der Preis muss im Verhältnis zur angepriesenen Leistung deutlich erkennbar sein, dennoch sind die Betrüger mit ihrer Masche erfolgreich, da die Betroffenen ihre Rechte nicht kennen und aus Angst vor Mehrkosten und Gerichtsverfahren letztlich doch lieber bezahlen.

Vertrag geschlossen?

Zunächst muss festgestellt werden, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Wenn Sie von dem Angebot und dem dazu gehörigen Unternehmen noch nie etwas gehört haben, kann es sein, dass sich jemand mit Ihren Daten bei einem entsprechenden Dienst angemeldet hat oder dass der Dienstanbieter selbst unberechtigt Ihre Daten verwendet. In einem solchen Fall ist kein Vertrag geschlossen worden, so dass Sie schon deshalb nicht zur Zahlung verpflichtet sind.

Vertrag nichtig?

Selbst wenn Sie sich auf einer Internetseite angemeldet haben, besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag nicht wirksam zustande gekommen ist, weil er unter Umständen nichtig ist. Die Nichtigkeit kann sich z.B. daraus ergeben, dass die Leistung des Anbieters und die geforderte Gegenleistung in einem krassen Missverhältnis stehen (sogenannte Sittenwidrigkeit).

Anfechtung

Auch im Falle eines wirksamen Vertragsschlusses können Sie sich noch vom Vertrag lösen, z.B. durch Anfechtung. Häufig kommt es vor, dass die Aufmachung der Internetseite über die Folgen des Vertragsabschlusses bzw. den Inhalt des Vertrages täuscht. Hieraus kann sich dann die Möglichkeit einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ergeben.

Widerrufsrecht

Letztlich können Sie auch von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen. Hier argumentieren die Abzocker häufig, dass gar kein Widerrufsrecht bestünde, da der Nutzer entweder auf sein Widerrufsrecht ausdrücklich verzichtet oder die sofortige Ausführung der Dienstleistung selbst veranlasst hat. Diese Argumentation ist oft falsch, deshalb muss im Einzelfall geprüft werden, ob Sie Ihr Widerrufsrecht noch wirksam ausüben können.

Wie kann ich mich schützen?

Bereits im Vorfeld können Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen, indem Sie Ihre Daten nur sparsam im Internet preisgeben. Außerdem sollten Sie prüfen, ob die Seite versteckt in den AGB oder im Kleingedruckten auf Kosten oder den Abschluss eines Abonnements hinweist.

Wenn Sie tatsächlich eine Mahnung oder sogar einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten haben, sollten Sie auf jeden Fall einen mit Internetrecht vertrauten Rechtsanwalt einschalten. Dieser wird die Wirksamkeit eines Vertragsschlusses und Ihr Anfechtungs- und Widerrufsrecht prüfen und gegen den Abmahner vorgehen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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