Vorsicht vor Media Public Branchenbuch Izmir und Trickformular

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Vorsicht vor Media Public Branchenbuch Izmir und Trickformular

Eine Media Public aus Izmir versendet derzeit unzählige Trickformulare an Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist der kostenpflichtige Abschluss eines Vertrags über einen Eintrag in einem Branchenbuch. Die Vorgehensweise von Media Public hat sich in den letzten Jahren als sehr erfolgreich erwiesen und findet daher immer mehr Nachahmer.

Die Masche von Media Public

Die unliebsame Geschäftsbeziehung mit Media Public beginnt mit einem unerlaubten Werbeanruf, einen sogenannten Cold Call. Der Anrufer behauptet dann, dass bereits eine Vertragsbeziehung wegen einer Onlinewerbung bestehen würde die nunmehr gekündigt werden müsse, da ohne diese Kündigung noch weitaus höhere Kosten entstehen würden bzw. bei Nichtzahlung unmittelbar ein Rechtsanwalt beauftragt wird. In der Folge wird dann ein Trickformular per Mail oder Fax versandt, in dem fett aufgeführt ist, dass die Vereinbarung automatisch ausläuft. Aufgrund des vorangegangenen Telefonats gehen die Betroffenen also davon aus, dass es sich hierbei um die Kündigung handelt, mit der die Vertragsbeziehung sofort beendet wird. In Wirklichkeit kommt es aber ganz anders: liest man das Kleingedruckte aufmerksam durch, so soll man einen Betrag von 1.000 € für die Veröffentlichung zahlen, der zweimal pro Jahr fällig wird. Da der Vertrag über mindestens drei Jahre laufen soll, soll mit der Unterschrift insgesamt ein Betrag von über 6.000 € fällig werden.

Media Public und seine Helfer

Die Vorgehensweise von Media Public deswegen so erfolgreich, weil man arbeitsteilig vorgeht und dadurch große Verwirrungen hinsichtlich der Verantwortlichen stiftet. Das macht es dann auch schwierig, die Durchführung von Cold Calls und die Versendung solcher Formulare gerichtlich zu unterbinden. Schaut man sich das Kleingedruckte des Trickformulars genauer an, so stellt man fest, dass der Betroffene die Media Public beauftragt, über die Fa. Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti. einen Werbeeintrag in einem Internetportal erstellen zu lassen. Dabei behält sich die Firma Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti. vor, einzelne Ansprüche aus dem Vertrag mit Media Public abgetreten zu bekommen und geltend zu machen. Die Vertragslaufzeit  soll drei Jahre betragen, wobei die genannten Kosten halbjährlich zu entrichten sind. Über die Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti. haben wir hier bereits ausführlich berichtet:

Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti. 

Rechnung kommt von der CED Verlag UG

Unmittelbar nach Rücksendung des unterschriebenen Trickformulars kommt die Rechnung. Diese kommt aber meist weder von Media Public oder Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti., sondern von einer CED Verlag UG. Viele Betroffene fallen aus allen Wolken, sind aber der Ansicht, mit einer Zahlung die Sache vom Tisch zu haben. Leider fällt dann erst bei der zweiten Rechnung auf, dass insgesamt sechs Rechnungen bezahlt werden sollen. Über die CED Verlag UG haben wir ebenfalls ausführlich berichtet:

CED Verlag UG

Die Verwaltungs UG tritt auf

Mittlerweile kommen auch Rechnungen von einem Unternehmen namens Dir Verwaltungs UG. Darüber haben wir gesondert berichtet:

Die Verwaltungs UG

Abwehr der Forderung von Media Public und deren Helfern

Forderungen von Media Public, Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti. oder der CED Verlag UG, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften vertreten und konnte diese vor sehr hohen Zahlungen bewahren. Wenn Sie also ebenfalls einen solchen Anruf erhalten, ein Trickformular unterschrieben und nun eine Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auf unserer Website für Sie bereit:

https://www.ll-ip.com/aktuelles/ced-verlag-ug-brandt-reklame

Kontakt:

LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte

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Foto(s): LL

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