Vorsicht vor TEG Verlag Izmir und Trickformular
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Vorsicht vor TEG Verlag Izmir und Trickformular
Ein TEG Verlag aus Izmir/Türkei versendet derzeit Trickformulare an Gewerbetreibende, Freiberufler und Selbständige aller Branchen in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Ziel ist der kostenpflichtige Abschluss eines Vertrages über einen Werbeeintrag in einem Internetportal. Hierbei handelt es sich um eine sehr beliebte Masche, die in den letzten Jahren immer mehr Nachahmer gefunden hat. Auch die hiesigen Akteure sind uns gut bekannt.
Die Masche vom TEG Verlag
Die Masche vom TEG Verlag ist altbekannt und sehr erfolgreich. Man spielt hier sozusagen „über Bande“ und legt ein arbeitsteiliges Verhalten an den Tag. Die Verträge werden von dem einen Unternehmen generiert, Inkasso wird dann von einem anderen Unternehmen betrieben. Alles beginnt mit einem unerlaubten Telefonanruf, einem sogenannten Cold Call. Hier bezieht man sich auf einen angeblich bereits bestehenden Anzeigenvertrag, der sich nun verlängert habe. Dabei soll man schnellstmöglich eine entsprechende Bestätigung unterschreiben und dem TEG Verlag zukommen lassen. Manchmal wird auch behauptet, dass es einen Vertrag gebe und ohne eine entsprechende Kündigung noch weitere wesentlich höhere Kosten entstehen würden und der Fall dann direkt einem Rechtsanwalt übergeben werde. Das Formular kommt dann per Mail oder Fax, wobei darin hervorgehoben wird, dass die Vereinbarung automatisch ausläuft. Der Empfänger des Formulars geht also aufgrund des Telefonats aus, dass er mit seiner Unterschrift den Vertrag kündigt. Unterschreibt Betroffene den Vertrag, sitzt er in der Abofalle.
Auftauchen von Brandt Reklam Tic. Ltd. Sti.
Ausweislich des Trickformulars soll eine Brandt Reklam Tic Ltd. Sti Inhaberin des entsprechenden Webportals sein, über die einen sprechender Werbevertrag durch den TEG Verlag abgeschlossen werden soll. Über die Brandt Reklam Tic Ltd. Sti haben wir hier bereits ausführlich berichtet:
CED Verlag UG mischt auch mit
Im Zusammenhang mit der Brandt Reklam Tic Ltd. Sti ist uns auch eine CED Verlag UG bekannt, welche für die Forderungsbeitreibung zuständig ist, auch darüber haben wir ausführlich berichtet:
Abwehr der Forderungen vom TEG Verlag und seinen Helfern
Forderungen des TEG Verlag, der Brandt Reklam Tic Ltd. Sti oder der CED Verlag UG, die auf die oben beschriebene Weise zustande gekommen sind, lassen sich abwehren. Unsere Kanzlei hat in den letzten Jahren unzählige Mandanten gegen solche Machenschaften erfolgreich vertreten wenn Sie also ebenfalls ein solches Trickformular unterschrieben und nun eine entsprechende Rechnung erhalten haben, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir vertreten Sie schnell, kompetent und bundesweit. Weitere Informationen halten wir auch unsere Website für Sie bereit:
https://www.ll-ip.com/aktuelles/ced-verlag-ug-brandt-reklame
Kontakt:
LoschelderLeisenberg Rechtsanwälte
Franz-Joseph-Straße 35
80801 München
089/38 666 070
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