Vorsorgevollmacht

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben bereits eine Vorsorgevollmacht im Schrank liegen?

Eigentlich könnte man meinen, dass eine einfache Vorlage zur Vorsorgevollmacht aus dem Internet heruntergeladen werden kann, unterschrieben wird und man damit eine ausreichende Regelung getroffen hat.

Die Erfahrung in der Praxis zeigt aber, dass diese Vordrucke mehr als ungenügend sind und in manchen Fällen auch missverstanden werden. Es ist wichtig sich über einzelne Punkte der Beschränkung dieser umfassenden Generalvollmacht im Innenverhältnis bewusst zu werden und detaillierte Regelungen zu treffen. Nur so kann sicher gegangen werden, dass die eigenen Wünsche richtig umgesetzt werden.

Ferner gilt es auch die Bevollmächtigten über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären und vor Auskunfts- und Rechenschaftsansprüchen der späteren Erben des Vollmachtgebers zu schützen. Hierfür kann zum Beispiel ein zusätzlicher Vorsorgevertrag mit einer Haftungsbeschränkung erstellt werden.

Bedacht werden muss, dass die Vorsorgevollmacht in Krankenhäusern und bei Behörden und Institutionen lediglich im Original anerkannt wird. Im Ernstfall ist das Original in irgendeiner Schublade nicht mehr auffindbar und der Bevollmächtigte zunächst handlungsunfähig. Um dem zu entgehen ist eine Hinterlegung des Originals beim Bevollmächtigten oftmals ein besserer Weg. Um ganz sicher zu gehen, ermöglicht die Eintragung im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer jedem Berechtigten durch Anfrage von der Vorsorgebevollmächtigung zu erfahren und im Notfall die bevollmächtigte Person sofort zu ermitteln.

Letztlich können nur eine individuelle Beratung und Vertragsgestaltung, die sich an Ihren Bedürfnissen orientieren, gewährleisten, dass Sie und Ihre Familie im Ernstfall umfassend vorbereitet sind.

Bei weitergehenden Fragen zu dieser Thematik, beraten wir Sie mit unserer Expertise und langjähriger Erfahrung gern ausführlich.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Isabel Fernández de Castillejo

Beiträge zum Thema