VW-Abgas-Skandal: Ablaufende Fristen können gestoppt werden

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Seit rund zwei Monaten beschäftigt der Abgas-Skandal im VW-Konzern Millionen betroffener Dieselfahrer. Ein „Ende“ ist jedoch noch lange nicht in Sicht. Stattdessen weitet sich die Abgasaffäre weiter aus – nun stehen auch die CO2- und Verbrauchswerte im Fokus. Wegen der meist negativen neuen Erkenntnisse will nicht jeder betroffene TDI-Besitzer auf die Rückrufaktion zum Abschalten der Software oder zum Umbau des Motors warten. Auch wiegt bei etlichen Kunden, die VW BlueMotion- oder Skoda Greenline-Modelle kauften, die Enttäuschung schwer. Wenn die Dieselbesitzer gegen VW oder auch ihre Autohändler vorgehen wollen, dann stellt sich für sie die Frage: Bis wann müssen sie tätig werden?

Vom juristischen Standpunkt müssen vor allem die Autokäufer auf Fristen achten, bei denen die Gewährleistung noch läuft. Solange die Gewährleistung (oder vergleichbare Garantien) noch laufen, bieten sie den Dieselkäufern im Fall eines Automangels – und die Abgasproblematik fällt hierunter – verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Die Pkw-Besitzer können die Reparatur des Mangels oder in bestimmten Fällen auch die Neulieferung eines mangelfreien Autos fordern. Sollte dies nicht möglich sein, dann können die Autokäufer auf der zweiten Stufe Schadensersatz, die Minderung des Kaufpreises oder auch den Rücktritt vom Kaufvertrag einfordern.

Die Dauer einzelner Fristen hängt auch von rechtlichen Faktoren ab

Wenn die Gewährleistung – z. B. bei einem Neuwagenkauf – genau zwei Jahre beträgt, dann haben die Fahrzeugkäufer einen guten Anhaltspunkt, wann das Fristende droht. Allerdings lässt sich dieser Anhaltspunkt nicht ohne weiteres auf alle Autokäufe übertragen. Stattdessen gibt es auch kürzere und längere Fristen, je nach Einzelfall. Einige Autokäufer haben ihre Garantien verlängern lassen. In anderen Fällen kann eine Vertragsprüfung zu einer verlängerten Frist führen (mehr Informationen zu einen wichtigen Sonderfall finden Sie auf http://www.vw-schaden.de/aktuelles/vw-abgas-skandal-auch-gebrauchtwagenkaeufer-haben-garantieansprueche-bgh-erklaert-klausel). Diese Fristenvielfalt ist für die allermeisten Pkw-Besitzer verwirrend. Wenn sich die Autobesitzer sicher sein wollen, wie es in ihrem konkreten Fall um die Fristen bestimmt ist, dann sollten sie dies anwaltlich prüfen lassen.

Rechtliche Maßnahmen unterbrechen Fristläufe

Hierfür sollten die Autobesitzer sich jetzt an Anwälte wenden. Denn die Fristabläufe können vor der Türe stehen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer mussten in den vergangenen Tagen in etlichen Fällen Maßnahmen einleiten, um zum Beispiel ablaufende Gewährleistungen zu sichern. Eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung klärt, was Autofahrer in ihrem Fall tatsächlich fordern können und bis wann sie tätig werden müssen. Die Fahrzeugbesitzer, die inmitten des VW-Skandals ihre Rechte gegenüber VW, Audi, Skoda oder auch ihren Autohändlern wahren lassen wollen, sollten daher nicht zögern, sich an einen Fachanwalt wenden.

Weitere Informationen rund um das Thema Käuferrechte im VW-Skandal befinden sich auf der Internetseite www.vw-schaden.de.


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