VW-Abgas-Skandal - Autobesitzer können Ersatzfahrzeug verlangen, Achtung Verjährung!

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Seit rund einem Monat füllen immer neue Schlagzeilen rund um den VW-Abgas-Skandal die Zeitungen und andere Medien. Für die direkt betroffenen Dieselfahrer besonders unangenehm ist, dass sich immer deutlicher abzeichnet, dass sich der EA 189-Makel in vielen Fällen nicht einfach durch ein Software-Update beheben lässt. Autoexperten und auch sehr viele Autobesitzer befürchten zudem, dass trotz der Rückrufaktion Folgeschäden, wie erhöhter Spritverbrauch, verringerte Leistung und auch Motorenverschleiß, drohen. Die Aussichten für viele Seat-, Skoda-, Audi- und VW-Besitzer sind insgesamt eher trüb. Da sich die Autobauer bislang bedeckt halten, ob sie auch für die Folgeschäden aufkommen werden, sollten die Autokäufer ihre Rechte kennen und sich wehren. Wegen der in vielen Fällen laufenden Fristen ist es aus fachanwaltlicher Sicht am besten, sich sofort abzusichern. Auch die Verbraucherzentrale Bayern teilt die Einschätzung und wies in einem Radiointerview ausdrücklich auf laufende Fristen hin.

Jetzt drohen vielen VW-Besitzern die Ansprüche durch Verjährung zu entgleiten. Ob VW überhaupt reparieren kann oder nicht, steht in den Sternen. Es kommt hinzu, dass ca. 2000 Werkstätten zuständig sind für 2,4 Mio. Autos. Es wird sich Monate oder gar Jahre hinziehen, bis die Pkw nachgebessert sind. Ob diese Nachbesserung dann erfolgreich ist, steht ebenfalls in den Sternen. VW-Autobesitzer sollten daher nicht bis 2017 warten, sondern umgehend handeln, weil die Ansprüche verjähren können. Dann kann es zu spät sein.

Eine kostenlose Erstberatung finden Autobesitzer hier: www.vw-schaden.de.


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