VW-Abgasmanipulationen: Können Fahrer der betroffenen Dieselfahrzeuge Schadensersatz verlangen?

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Aktuell geht VW die Wurzel der Abgasaffäre an: Die manipulierende Software soll in einer Nachbesserungsaktion beseitigt werden. Gleichzeit gelangen immer mehr Details in der Abgasaffäre ans Licht gelangen, und es fällt ein unerfreuliches Licht auf die vermeintlich „sauberen“ Diesel. Welche Käuferrechte haben die betroffenen Dieselfahrer? Ein zentraler rechtlicher Ansatzpunkt sind die Gewährleistungsrechte und Schadensersatzansprüche aus den Kaufverträgen. Allerdings müssen sich die betroffenen Autofahrer fragen, ob sie diese Rechte noch nutzen können: Zum einen sind die meisten Kaufverträge mit den lokalen Autohändlern abgeschlossen worden, zum anderen können diese Rechte nur innerhalb von zwei Jahren nach dem Kauf geltend gemacht werden.

Bei der Anfechtung von Kaufverträgen wegen eines Irrtums sind die Höchstfristen (10 Jahre) zwar länger, aber trotzdem müssen Käufer wegen anderer Hürden sehr rasch handeln. Denn eine Irrtumsanfechtung muss unverzüglich geschehen, nachdem er oder sie von den relevanten Umständen wussten. Bei einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung sind die Fristen für die Käufer zwar deutlich länger (bis zu einem Jahr nach Bekanntwerden der Täuschung). Aber gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die Verkäufer – in den allermeisten Fällen ein Autohändler – überhaupt von den Vorgängen bei VW wusste und deshalb täuschen konnte.

Welche anderen rechtlichen Ansatzpunkte kann es noch geben? Je mehr Details der VW-Abgasaffäre bekannt werden, desto intensiver kann über Schadensersatzansprüche wegen Delikten nachgedacht werden. Denn es zeichnet sich immer deutlicher ab, dass der VW-Konzern trotz konzerninterner Kritiken untätig blieb. Wenn sich die bislang laut gewordenen Vorwürfe weiter erhärten oder vielleicht sogar noch erheblicher werden, dann können Schadensersatzansprüche für die betroffenen Autofahrer interessant werden.

Weitere Informationen rund zu (Schadensersatz)Ansprüchen von Betroffenen der Abgasmanipulationen von Volkswagen befinden sich auf der Kanzleihomepage auf http://www.dr-stoll-kollegen.de/vw-volkswagen-aktie-schadensersatz-nach-kurssturz.


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