VW Dieselskandal und P&R Insolvenz: Wann wird der Bundestag Sammelklagen ermöglichen?

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Seit der Finanzkrise vor nun fast 10 Jahren hat Kanzleiinhaber Helge Petersen mit seinem Team Ansprüche für Tausende von Anlegern durchgesetzt und in allen drei Instanzen geprüft, ob Sammelklagen oder KapMug-Verfahren (Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz) derzeit sinnvolle Möglichkeiten sind, um die Rechte von Anlegern durchzusetzen. Bisher haben diese Verfahren keine Erfolge für die ihm vorliegenden Verfahren gebracht. Nach seiner Ansicht scheint die Bundesregierung einen Bogen um das Thema zu machen, statt sich für Verbraucher einzusetzen. Millionen geschädigter Kunden, u. a. durch den Dieselskandal oder Finanzanlagen des grauen Kapitalmarkts warten auf eine Lösung.

Heute berät der Bundestag in einer ersten Lesung über die Musterfeststellungsklage.

Nach dem Dieselskandal und dem jüngsten Skandal um die P&R Container-Pleite befasst sich die Gesetzgebung nun mit der Einführung neuer Klagemöglichkeiten für Verbraucher gegen Unternehmen. Zum 01. November dieses Jahres soll das Gesetz in Kraft treten – die Zeit drängt sehr, da u. a. die Verjährung von vielen vom VW-Dieselskandal betroffenen Kunden Ende 2018 eintritt.

Musterfeststellungsklagen sollen Verbraucher in Auseinandersetzungen mit Konzernen stärken. 

Helge Petersen ist der Ansicht, dass diese Art von Klageverfahren Verbraucher täuschen: „Eine Musterfeststellungsklage bringt dem Verbraucher keinerlei Vorteile. Es vermittelt im ersten Schritt den Eindruck eines kollektiven Klagerechts und Stärkung der eigenen Position, jedoch klagt im zweiten Schritt jeder Verbraucher für sich selbst. Somit hat der Verbraucher nach meinen Berechnungen dieselben Kosten wie im Einzelverfahren. Wir würden es begrüßen, wenn der Bundestag echte Gruppenklage möglich macht, die Verbraucher Kosten sparen und Erfolg haben.“


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