VW Golf 6 droht die Zwangsstilllegung – Klage gegen das KBA erfolgreich – Nachteile abwenden

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Typen-Genehmigung des VW Golf VI mit dem eingebautem Skandalmotor EA 189 ist durch das Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 20.02.2023 – Az.: 3 A 113/18 aufgehoben worden. Das VG Schleswig verurteilte das Kraftfahrtbundesamt (KBA), den Freigabebescheid für das Software-Update eines VW Golf 6 mit EA189 Motor aufzuheben. Die schriftlichen Urteilsgründe liegen noch nicht vor.

Thermofenster

Durch das Thermofenster wird in einem bestimmten Temperaturbereich – eben dem Thermofenster - die Abgasreinigung gedrosselt, sodass diese z.B. in Mitteleuropa ein Großteil des Jahres im realen Straßenverkehr kaum ihren Zweck erfüllt.

Das Auto im vorliegenden Fall war 2016 durch ein vom KBA geprüftes und genehmigtes Software-Update im Rahmen eines Zwangsrückrufs angeblich an die gesetzlichen Erfordernisse der Schadstoffklasse 5 angepasst worden. Die Software sollte sicherstellen, dass NoX-Grenzwerte eingehalten werden. Die DUH konnte aber im Nachgang nachweisen, dass auch die upgedateten Autos immer noch viel zu viel NoX emittieren. Dennoch zog sich das Verfahren seit 2018 in die Länge. In der Zwischenzeit haben Gerichte landauf landab die Thermofenster-Manipulation als rechtskonform beurteilt und Klagen abgewiesen.

Am 08.11.2022 hatte der EuGH in der Rechtsache C-873/19 die Thermofenster als illegale Abschalt-Einrichtungen angesehen, wenn sie nicht ausnahmsweise dazu dienten, Risiken für den Motor auszuschließen, die so schwer wiegen, dass sie eine konkrete Gefahr beim Betrieb des Fahrzeugs darstellen.  Auch müsse sichergestellt sein, dass die Abgasreinigung den überwiegenden Teil des Jahres vollständig funktioniert.

Dieses Urteil hat nach Rechtskraft zur Folge, dass VW die Autos entweder aufwändig durch weitere Soft- und Hardware in die Norm bringen muss, oder dass massenhaft Golf 6 stillgelegt werden müssen, da sie nicht über eine gültige Zulassungsgenehmigung verfügen.

Klagen kann sich wieder lohnen

Rechtsanwalt Michael Staudenmayer: „Das Urteil dürfte Klagen wieder wirtschaftlich machen. Die betroffenen Fahrzeuge stehen unter Umständen vor der Zwangsstilllegung. Eigentümer von Fahrzeugen mit dem EA 189 - Motor sollten die Chance nutzen, die finanziellen Nachteile, die ihnen aus dem Abgasskandal erwachsen, auf den Verursacher VW abzuwälzen. Schließlich wollten die meisten betroffenen Fahrzeughalter die ansonsten als besonders sparsam und langlebig bekannten Fahrzeuge noch einige Jahre weiter fahren! Sie haben etwas dagegegen, dass ihnen VW Umstände, Ausgaben oder sogar einen Fahrzeugneukauf aufzwingt, und dass die Luft unnötig weiter verpestet wird.“

Das Urteil betrifft zunächst nur ein einzelnes Fahrzeug, bzw. baugleiche Fahrzeuge mit dem betroffenen Dieselskandal - Motor. Gute Chancen, eine Klage auf Schadenersatz und Rückabwicklung für sich zu entscheiden, haben erstmal die Eigentümer eines Golf 6, deren Fahrzeuge wie im Schleswiger Urteil das Software-Update 2016 erhalten haben.

Grundsatzurteil zum Thermofenster

Als erstes deutsches Grundsatzurteil zum Thermofenster betrifft es weiter die ersten Golf VII und andere Fahrzeuge von VW, und die entsprechenden Diesel von Audi, Skoda und Seat, bei denen das Software-Update an einem EA189 – Motor aufgespielt wurde, aber auch andere Hersteller von Dieselfahrzeugen der Abgasstufen EURO 5 und 6a+b, die das Thermofenster und andere unzulässige Abschalteinrichtungen in ihre Dieselmotoren eingebaut haben.

Thermofenster werden mehr oder weniger von allen Diesel-Herstellern genutzt. Darüber hinaus wurden weitere Abschalteinrichtungen eingebaut, die von Gerichten als unzulässig beurteilt worden sind. Diesbezüglich sind in Schleswig 118 weitere Verfahren anhängig.

Rechtsanwalt Staudenmayer steht für die Besitzer betroffener Fahrzeuge in Stuttgart und bundesweit als Ansprechpartner zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Michael Staudenmayer

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten