LG Düsseldorf: Schadenersatz für Besitzer eines VW Golf VII
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Der EA288 ist der Nachfolger des Skandalmotors EA 189 – und wieder wird manipuliert. Der Unterschied: VW gibt die Manipulationen diesmal nicht zu. VW behauptet weiter, dass es bei den aktuellen, bzw. seit 2013 gebauten Autos keine Abgasmanipulationen gibt, auch wenn eine Reihe von Oberlandesgerichte und eine Vielzahl von Landgerichten deutschlandweit das Gegenteil nachgewiesen haben.
Gericht sieht unzulässige Abschaltvorrichtung
Das aktuelle Düsseldorfer Urteil reiht sich nahtlos ein: Die unzulässigen Abschalteinrichtung erkenne über die Motorsteuerungs-Software, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet oder regulär auf der Straße unterwegs ist. Im Alltagsbetrieb sorgt die Motorsteuerung dann wieder für einen höheren Stickoxid-Ausstoß.
Das LG Düsseldorf zweifelte nicht an den Ausführungen des Klägers, dieser habe ausreichend substantiiert dargelegt, dass in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung zum Einsatz kommt. Rechtsanwalt Schwering: „Und wieder einmal hat die Volkswagen AG die Vorwürfe nicht entkräften können. Und wieder wird Schadenersatz fällig.“
EuGH schafft Basis für weitere Urteile
Das Urteil bezieht sich natürlich auch auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, das mit Urteil vom 17.12.2020 die Basis für viele verbraucherfreundliche Urteile geschaffen hat: Abschalteinrichtungen sind demnach grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie dazu führen, dass der Emissionsausstoß im realen Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus.
Rechtsanwalt Schwering hat eine Vielzahl von EA288-Verfahren deutschlandweit gewonnen und bietet im Abgasskandal eine kostenlose Erstberatung mit Berechnung des Schadenersatzes an.
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